Man ist ja offenbar auch ein vielbeschäftiger Mensch der auch bei Justizia für Vollbeschäftigung sorgt.
Posting 92 in Justizpossen
und manchmal hilft einem boardbekannten Breitscheitel sogar eine feurige Spanierin die langen 4 Wochen=6 Tage ohne Ariva-Müllung, ähm sorry, Ariva-Füllung in WO zu überleben.
juana vs Zapf
#322 von juana 17.12.05 20:05:07 Beitrag Nr.: 19.324.339 Dieses Posting: versenden | melden | drucken | Antwort schreiben Sehr geehrte Damen und Herren, Hallo,
Zapf bzw. das Ehepaar Zapf, Berlin hatten gegen den User " Supialexi" hier bei WO, insgesamt 4 Unterlassungsentscheidungen des Landgerichts Berlin erwirkt.
In der ersten Sache hatte " supialexi" schon im April, auch teils wegen Unkenntnis der juristischen Möglichkeiten eine Abschlusserklärung abgegeben, die grösstenteils einem Schuldeingständnis gleichkam.
Sodann wurde von der Kanzlei Dr. Staubach, Herr Zachriat Klage vor dem Kammergericht Berlin wegen einer nicht ausgesprochenen Unterlassung des Landgerichts Berlin eingereicht. Hier entschied das Kammergericht zunächst zugunsten des Klägers Zapf. Jedoch wohl durch verfahrenstechnische Versäumnisse, der Kanzlei Dr. Staubach, ist das Urteil nach einem Monat hinfällig gewesen, und es wurde die Klage zurückgezogen.
Inzwischen hat das Gericht einen Kostenfestsetzungsbeschluss zugunsten des Beklagten, " Supialexi" ausgesprochen - somit hat Zapf sämtliche Kosten in diesem Verfahren zu tragen - mindestens ca 1400 Euro Gerichtskosten und mindestens ca 3500 Euro Anwaltshonorare.
Im Rahmen der weiteren 2 Verfügungen wurde ebenfalls vom Zapf Klage eingereicht. Herr Zapf hat an Eidesstatt erklärt, er habe dem " SupiAlexi" niemals gedroht und auch kein Fax geschickt! Das Landgericht berlin hatte sich nun damit zu beschäftigen, wie es dann sonst zu einer Drohung in einem Posting unter dem Pseudonym KEZapf, unterschrieben mit Zapf bei WO kommen konnte, welches unmissverständlich eine Drohung, wie der Vorsitzende sagte, enthielt.
Hier erklärte Herr Zapf durch seinen Rechtsbeistand Zachriat, er hätte nie ein Posting selber geschrieben, dieses hätten nur Mitarbeiter von ihm, in seinem Auftrage getan. Diese hätten das geschrieben, was er sagte, und auch Einiges wohl auch, was er nicht vorher autorisierte.
Das Fax welches " SupiAlexi" erhielt, stammt unbestritten von einem Anschluss welcher sich in Zapfs privater Wohnung befindet. Auch hier konnte er sich die Absendung nicht erklären. Er hätte Angestellte befragt, doch keiner wüsste etwas von dieser Versendung. Das Fax lag dem Gericht im Original vor, und es gibt einen Eingangsbericht und zwei Zeugenaussagen zu der Ankunft des Faxes bei " SupiAlexi" .
Diese beiden Klagen wurden dann in der Hauptsache vom Gericht unter Zustimmung beider Parteien als erledigt erklärt. Strittig war die Kostenentscheidung. Diese wurde vom Gericht dann wie folgt beschlossen: In dem Verfahren " Ehefrau Scheck geschickt" haben die Kläger Frau und Herr Zapf sämtliche Kosten je zur Hälfte zu tragen. In dem Verfahren " Drohnung ausgesprochen" hat der Kläger Zapf die Kosten allein zu tragen.
Die bereits vom Beklagten " Supialexi" gezahlten Anwalts und Gerichtskosten von etwa 2000 Euro, hat Zapf zu erstatten, und wohl nochmals in ca 1,5 facher Höhe (geschätzt) die gesamten Kosten des Rechtsbeistandes von " Supialexi" zu tragen sowie seinen Anwalt und die Gerichtskosten zu zahlen.
Somit sind alle Verfahren auf Kosten von Herrn Zapf vor Gericht entschieden worden, mit Ausnahme der ersten Sache wo " SupiAlexis" schliesslich, ob der juristischen Übermacht doch eine Erklärung abgab.
Der Beklagte, " Supialexi" wurde von der Kanzlei " Loh, van Hülsen, Michael, Friedrichstr., Berlin" durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Renner vertreten.
Diese Kanzlei wird auch weiterhin für supialexi tätig sein, insbesondere wenn es um Unterstellungen und Beleidigungen gegen diese Person geht. Hier werden u.U. auch " nicht voll offene Boards" Berücksichtigung finden.
Berlin, den 16.12.2005
User " juana"
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