ist in unserer Rechtsordnung ein ganz trauriges Kapitel. Wenn z.B. ein Arbeitgeber im Arbeitsvertrag einen niedrigeren als den Tariflohn ansetzt oder zuwenig Urlaubstage gewährt ,der Arbeitnehmer aber darauf vertraut,dass die Mindeststandarts des geltenden Arbeitsrechts eingehalten werden, soweit es sich zumindest um wie bei den beiden Bsp. um zwingende Vorschriften handelt, von denen zulasten des Arbeitnehmers nicht abgewichen werden darf, liegt genaugenommen der Tatbestand des Betruges vor. Verurteilt wird aber niemand, weil die Gerichte in dubio pro reo davon ausgehen der Täter ,der Arbeitgeber, habe allenfalls in grob fahrlässiger Unkenntnis gehandelt.
Ebenso wie in gewerberechtlichen Vorschriften, die soweit sie den Schutz der Arbeitnehmer betreffen, z.B. bei Gefahrstoffen oder Sonn-und Feiertagsarbeit werden Verstösse nach den einschlägigen Gesetzen durch Bussgelder oder Strafrecht sanktioniert, sollten im Arbeitsrecht auch schützende Gesetze erlassen werden. Strafrecht gilt zwar als die ultima ratio zur Herbeiführung eines rechtmässigen Zustandews, aber meiner Ansicht nach reicht das Zivilrecht nicht mehr aus, die sich immer schlechter werdenden Arbeitsbedingungen, die soweit sie gesetzwidrig sind, zu unterbinden. Zudem reicht das normale Arbeitsrecht/Zivilrecht gerade nicht aus, weil sich in arbeitsrechtlichen Vertragsbeziehungen gerade nicht wie in anderen Vertragsbeziehungen gleichstarke Partner gegenüberstehen.
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