"Ein Meilenstein zum Schutz vor dem Passivrauchen"
Schwere Zeiten für Raucher: In Einrichtungen des Bundes, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und auf Bahnhöfen darf ab Herbst nicht mehr gequalmt werden. Zudem ist es Jugendlichen künftig untersagt, in der Öffentlichkeit zu rauchen.
Der Bundestag hat ein Rauchverbot für öffentliche Busse, Bahnen und Bundesbehörden beschlossen.
Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und die Linksfraktion stimmten am Freitag für den Gesetzentwurf der Bundesregierung, FDP und Grüne enthielten sich. Den Grünen ging er nicht weit genug, den Liberalen war er hingegen zu scharf.
Von September an soll das Rauchen in öffentlichen Verkehrsmitteln, Bundesministerien und Bundesgerichten nur noch in abgetrennten Räumen erlaubt sein.
Das soll auch im Bundestag gelten. Der Jugendschutz soll verschärft werden: Zigaretten und andere Tabakwaren dürfen dann nur noch an Erwachsene verkauft werden, nicht mehr schon an über 16- Jährige. Der Bundesrat muss noch zustimmen.
Die Bundesregierung wertete das Gesetz als großen Erfolg. "Mit dem heutigen Tag sind wir auch in Sachen Schutz vor Passivrauch nicht mehr das Schlusslicht in Europa", sagte die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing (SPD). "Rauchen ist das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko." Mindestens 3.300 Nichtraucher pro Jahr sterben an den Folgen der Nikotin-Sucht. Sie appellierte an die Bundesländer, auch in Gaststätten für ein umfassendes Rauchverbot zu sorgen.
Warnung vor "Gängelungsgesellschaft"
Die Parlamentarische Staatssekretärin Marion Caspers-Merk (SPD) sagte, Nichtrauchen solle der Normalfall werden. Die FDP-Fraktion lehnt ein Verbot ab. Der FDP-Abgeordnete Detlef Parr warnte vor einer "Gängelungsgesellschaft".
Der Parlamentarische Verbraucherstaatssekretär Gerd Müller (CSU) wertete das Gesetz als "Meilenstein zum Schutz aller Menschen vor den Gefahren des Passivrauchens".
Die Parlamentarier hatten das Nichtraucherschutzgesetz der Bundesregierung in zwei Punkten ergänzt. So wird das Rauchen auch in den Gebäuden des Bundestags, Bundesrats und des Präsidialamts verboten.
Zudem läuft die Übergangsfrist für Automatenaufsteller, ihre Geräte auf die neuen Jugendschutzbestimmungen umzustellen, nur bis 1. Januar 2009 und nicht bis zum 1. Juli des Jahres. Schon ab 1. September gilt aber offiziell: Jugendliche dürfen Zigaretten nicht mehr legal kaufen und auch nicht in der Öffentlichkeit rauchen.
Verstöße gegen das Rauchverbot sollen als Ordnungswidrigkeit behandelt und mit einem entsprechenden Bußgeld geahndet werden. Allerdings werde es keine "Raucherpolizei" geben, sagte Müller. Nichtrauchen werde sich bald als Kultur durchsetzen und "in" sein, sagte der CSU-Politiker.
(dpa/AP)
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