Da wären wir also wieder beim Thema Halbwissen. Eine Revisionspflicht besteht nach Obligationenrecht lediglich bei Publikumsgesellschaften. Wir sind uns aber doch einig, dass dies 2007 noch nicht der Fall war, oder? Geh Du mal schön Klagen und schmeiss noch mehr Geld zum Fenster raus.
Der Herr "Journalist" ignoriert geflissentlich meine Einwürfe und zieht unbeirrt durch seine Umlaufbahn. Ich weiß zwar nicht, in welchen Paralleluniversum sich diese befindet, aber sie gebietet es ihm offensichtlich, sich ausschließlich mit Leuten zu Balgen, die sich auf dem gleichen Niveau bewegen, wie er es tut... ;-)
Schade, aber keine Reaktion kann ja auch eine Antwort sein...
@lola
Vielleicht kannst Du mir helfen? Weisst Du, wieviele Gesellschaften in den letzten Jahren von Makro und/oder Grossmann an die Börse gebracht wurden? Wenn ja - welche? Sind das alles Verbrecher?
Zu Deiner Frage in #232: Meines Wissens haben die Aktionäre das Recht, die Bilanz und den Revisionsbericht einzusehen. Einzelne Verträge aber nicht. Das wäre dann Thema für die GV. Dort kann der VR sich dazu äussern - ob er es muss, bezweifel ich.
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