Ausländer in die Pflicht nehmen
Bundesrat nennt drei Punkte zur erfolgreichen Integration
Eine Aufenthaltsbewilligung für einen Ausländer in der Schweiz soll künftig verstärkt von der Bereitschaft dieser Person zur Integration abhängig gemacht werden. Der Bundesrat hat eine entsprechende Verordnung angepasst und nennt darin drei Schwerpunkte, die erfüllt sein müssen.
(ap) Der Bundesrat will die Integration von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz verbessern. Er hat am Mittwoch eine Revision der entsprechenden Verordnung gutgeheissen und darin auch die Pflicht zum Besuch von Sprachkursen enger gefasst. Die neuen Vorschriften treten am 1. Februar 2006 in Kraft.
Anerkennung der rechtstaatlichen Ordnung
Gemäss der angepassten Verordnung müssen ausländische Staatsbürger ihre Bereitschaft zur Integration in Zukunft in drei zentralen Bereichen zum Ausdruck bringen. Dazu gehört die Anerkennung der rechtsstaatlichen Ordnung und der demokratischen Prinzipien, die Bereitschaft zum Erlernen einer Landessprache und der Wille zur Teilnahme am Wirtschaftsleben und zum Erwerb von Bildung.
Eine Aufenthaltsbewilligung an Personen, die sich in der Schweiz als Betreuungspersonen im religiösen Bereich oder als Lehrkräfte für heimatlichen Kulturunterricht betätigen wollen, soll zudem auch vom Besuch von Sprach- und Integrationskursen abhängig gemacht werden können, wie das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) am Mittwoch mitteilte.
Mitverantwortung wird wichtiger
Grundsätzlich wird in der neuen Integrationsverordnung auf die Bedeutung der Mitverantwortung für eine erfolgreiche Integration hingewiesen. Die Migrationsbehörden sollen dabei bei der Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis explizit auch den Grad der Integration mit einbeziehen.
Eine Niederlassungsbewilligung bei einer erfolgreichen Integration soll in gewissen Fällen schon nach fünf Jahren möglich sein. Eine Teilnahme von vorläufig aufgenommenen Personen an Integrationsmassnahmen soll ebenfalls möglich sein.
Bundesamt für Migration muss koordinieren
Das Bundesamt für Migration übernimmt gemäss der revidierten Verordnung eine Koordinationsfunktion und wird beauftragt, die Massnahmen für die Integration aufeinander abzustimmen. Die Kantone wiederum sind laut EJPD angehalten, eine Ansprechstelle für Integrationsfragen zu bezeichnen.