Hallo, Habe dieses Forum erst jetzt entdeckt. Schon Anfang 2015 wurde ich telefonisch aufgefordert diese Aktie zu kaufen. Anhand der Hintergrundgeräusche des Anrufers war klar zu erkennen, dass das Gespräch von einem Call Center geführt wurde. Über mehrere Tage wurde ich immer wieder bedrängt diese Aktie zu kaufen. Ich habe darauf hin die BaFin informiert, da klar war, dass es hier um ein Betrugsfall handelt. Dies habe ich dem Anrufer auch klargemacht. Seitdem wurde ich nicht mehr belästigt. Am 6.März 2015 bekam ich folgende Mail von der BaFin. Was aus deren Ermittlungen geworden ist, kann sich jetzt jeder nun ein Bild machen. Viel Glück Sehr geehrter Herr XXXX ich bedanke mich für Ihre E-Mail vom 25.02.2015 und die Weitergabe von Details im Zusammenhang mit der Bewerbung von HQ Life AG-Aktien. Gemäß § 4 Abs. 1 und 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) bin ich mit der Überwachung des Verbots der Marktmanipulation nach § 20a WpHG betraut. Nach § 20a WpHG ist es u.a. verboten, unrichtige oder irreführende Angaben über Umstände zu machen, die für die Bewertung eines Finanzinstruments erheblich sind. Es ist außerdem verboten, sonstige Täuschungshandlungen vorzunehmen, die geeignet sind, auf den inländischen Börsen- oder Marktpreis eines Finanzinstruments einzuwirken. Anzeichen für eine solche Täuschungshandlung sind z.B. Wertpapieraufträge oder Geschäfte, bei denen die Vertragspartner oder Auftraggeber oder mit diesen in enger Beziehung stehende Personen vorab oder im Nachhinein unrichtige, fehlerhafte, verzerrende oder von wirtschaftlichen Interessen beeinflusste Finanzanalysen oder Anlageempfehlungen erstellen oder weitergeben. Sofern ein derartiges Verhalten zu einer Einwirkung auf den Börsen- oder Marktpreis eines Finanzinstrumentes führt, liegt eine Straftat vor. Wenn mir Tatsachen vorliegen, die einen Verdacht auf strafbare Manipulationshandlungen begründen, zeige ich dies der zuständigen Staatsanwaltschaft an, die dann das strafrechtliche Ermittlungsverfahren durchführt. Soweit Anhaltspunkte für verbotene Manipulationshandlungen vorliegen, die zu keiner Einwirkung auf den Börsenpreis geführt haben, wird innerhalb der BaFin als Bußgeldbehörde über die Verhängung einer Geldbuße entschieden. Ihre Eingabe werde ich daher vor dem Hintergrund der beschriebenen Verbote prüfen und gegebenenfalls die erforderlichen Schritte einleiten. Meine Aufgaben und Befugnisse nehme ich allerdings nur im öffentlichen Interesse wahr. Ich bitte daher um Ihr Verständnis, dass ich Sie aufgrund meiner gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht über den Verlauf und das Ergebnis meiner Tätigkeiten nicht unterrichten kann. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Tanja Richter Dr. Tanja Richter Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Referentin
Bereich Wertpapieraufsicht / Asset-Management Referat WA 23 (Überwachung von Marktmanipulation)
Marie-Curie-Str. 24-28 60439 Frankfurt am Main
Fon: +49 (0)228 4108-4314 Fax: +49 (0)228 4108-3251 E-Mail: tanja.richter@bafin.de
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