Anbetrachts der Hiobsbotschaft aus Stuttgart (Urteil des OLG zur Abfindung) möchte ich einmal zusammenfassen, welche Chancen überhaupt bestehen, da ja wohl querbeet aus den verschiedensten Gründen geklagt wird.
1. Individualklagen auf Schadenersatz. Das sind Klagen einzelner Aktionäre gegen das HRE-Management wegen Täuschung der Anleger. Juristisch geht es um den Tatvorwurf der "unerlaubten Handlung". Dabei ist sich sozusagen "jeder der Nächste". Jeder muss selbst und auf eigenes Risiko klagen. Natürlich kann er sich Klaggemeinschaften anschließen, die von spezialisierten Anwaltskanzleien organisiert werden, anschließen. Die Anwälte sorgen dann bei jedem Einzelnen nur für die Hemmung der Anspruchsverjährung und führen anschließend einen Musterprozess für nur einen oder wenige Mandanten. Im Falle des Obsiegens werden die (unverjährten) Ansprüche der Anderen nachgeschoben. Dies lohnt sich nur bei Vorliegen enger Voraussetzungen; u.a. nur bei entsprechend hohen Aktienanteilen bzw. hohem Schaden.
2. Verfassungsklage gegen das Gesetzgebungsverfahren. Hier dürfte es reichen, wenn von einem Einzigen geklagt wird, da im Falle des Obsiegens der Verfassungsbruch festgestellt wird und damit das Gesetz unwirksam wäre; mit Wir- kung für alle. Im Fokus stehen hier vor allem zwei Punkte: Erstens die knappe Einberufungsfrist für die HV, auf der die KE beschlossen wurde. Zweitens die Senkung der für einen Squeezeout erfoderlichen Majorität. Die Chancen sehe ich etwa 50:50.
3. Klage auf Nachbesserung der Abfindung im Spruchverfahren. Auf diese Variante haben die meisten gesetzt, auch die sogenannten "Spezialisten". Einfach deswegen, weil bisher praktisch immer Nachbesserungen erzielt wurden. Das Urteil des OLG Stuttgart (siehe mein obiger Beitrag) konterkariert das allerdings. Es verneint rundweg, dass die Abfindung von der Spruchkammer angegriffen werden kann. Hätte dieses Urteil Bestand, würde das alles auf den Kopf stellen. Gute 90% aller Anleger würden leer ausgehen, sofern nicht nach Punkt 2. (s.o.) der Verfassungs- bruch festgestellt würde.
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