Die Frage von Kurtxx , ob man E 1- oder E 2 -Aktien hat , ist durchaus mit Spannung verbunden. Sollte es in einem neueren ICSID - Verfahren zu einer Schadensersatzzahlung kommen ( was ich allerdings z.Z. nicht sehe ), dann entsteht nach meiner Ansicht die Frage, ob diese Zahlung nur den E1-Aktionären zu stände. Ist doch in diesem Verfahren auch nur die E1 der Kläger.
Natürlich verbinden sich damit zugleich Überlegungen, wo außerhalb der kleinen Streuaktionären , sich eigentlich die großen Aktienpakete befinden.
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