Info von meinem Banker dazu. Es ist so das dies nicht bringt die Bonusaktien zu verkaufen um die K.steuerschuld nicht zu verhindern bei der Einbuchung der Bonusaktien. Wenn man die Bonusaktien verkaufen würde, gilt immer das FirstinFirst out Prinzip, d.h. es werden Altaktien als erstes verkauft vom ältesten Datum die man in Depot hat. Wenn man jetzt also BYD Aktien verkauft werden die Ältesten genommen und nach dem damaligen Einstiegskurs der Gewinn/Verlust berechnet auf den Kurs von heute in Bezug auf die Steuerschuld. Die Steuerschuld die man hat jetzt wegen den Bonusaktien hat bzw. bereits abgeführt wurde von der Bank an das FA, wird dadurch nicht beeinflusst bzw. nicht ausgeglichen. Wäre auch zu schön und zu einfach gewesen.
Es gibt daher drei Möglichkeiten die ich hier sehe: 1. Man zahlt die Abgeltungssteuer bzw füllt sein Konto bei der Bank auf und die führt die Steuer ganz normal ab. Sollte sich was ändern (sieh 3. bekommt man das Geld wieder zurück 2. man verkauft irgendwelche anderen Aktien um sich das Geld zu beschaffen, füllt damit sein Konto auf, damit die Bank die Steuerschuld bzgl. der Bonusaktien an das FA abführen kann. Wenn man diese anderen Aktien mit Verlust verkauft, dann füllt sich der Verlusttopf, wenn sie mit Gewinn verkauft werden, wird der Verlusttopf genutzt sofern ihr welche habt aus der Vergangenheit 3. man macht erstmal gar nichts und wartet ab ob sich noch was ändert mit der Besteuerung der BYD Bonusaktien. Sollte sich nichts ändern bekommt man so oder so ein schreiben vom FA, dass man zahlen soll. Dann kann man immer noch agieren oder einen Widerspruch einlegen und vor Gericht ziehen gegen das FA (So werden es sicher einige machen...)
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