zwar auch eine Entschädigungsleistung, aber davon werden die Kosten für Unterkunft, Ernährung, Ärtzliche Betreung, Überwachungskosten, Miete für die Zelle plus Nebenkosten wie Strom, Heizung und Frischwasser, und außer dem das Regenwasser der versiegelte Gefängnisareal zu Gemeindekläranlage zur Aufrechnung gegengerechnet.
Dieser 24h Zellenservice hat schließlich sein Preis, sodaß der ehemalige Deliquent eigentlich noch was mitbringen müßte.
Falls doch noch was übrig bleiben sollte werden dann sofort Einkommen-, und Kirchensteuer samt KV,RV,AV samt Soli in abzugebracht.
Schließlich hätte der exDeliquent sich vor Gericht ja besser wehren können.
Der uneinsichtige exHäftling kann vom Glück reden dass ihm nicht auch noch die nicht genehmigten Kosten zur Eingliederung (war immer uneinsichtig Querulant zur seiner Straftat) mit eingerechnet wurden!
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