Finanzamt kappt neues Elterngeld von Claus Hulverscheidt, Berlin Das von der Bundesregierung geplante Elterngeld wird für viele Familien spürbar geringer ausfallen als bislang erwartet. Grund ist, dass die Finanzämter die neue Lohnersatzleistung bei der Berechnung des Gesamteinkommens beider Ehepartner in Rechnung stellen und teilweise zur Steuer heranziehen sollen.
Das würde dem Staat 300 Mio. Euro an zusätzlichen Einnahmen bringen. Zwar hatte Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) diesen so genannten Progressionsvorbehalt nach dem Koalitionstreffen am Montagabend erwähnt. In der Öffentlichkeit hatte die Regierung jedoch stets den Eindruck erweckt, dass das Elterngeld von maximal 1800 Euro ohne Abzüge ausgezahlt wird. Tatsächlich wird es jedoch in vielen Fällen 200 bis 300 Euro geringer ausfallen.
Von der Leyen will mit Hilfe des Elterngelds vor allem Akademikerinnen vermehrt dazu bewegen, Kinder zu bekommen. Gut ausgebildete Frauen verzichten aus Sorge um die Karriere häufig auf Nachwuchs - ein Grund für die niedrige Geburtenrate. Das Elterngeld soll bis zu 14 Monate lang zwei Drittel des Einkommens ersetzen und maximal 1800 Euro betragen. Dafür wird das Erziehungsgeld als reine Sozialleistung abgeschafft. Höherer Durchschnittssteuersatz
Das Elterngeld wird jedoch bei der Steuererklärung dem Verdienst des Ehepartners zugeschlagen. Zwar muss es nicht wie ein normales Gehalt versteuert werden, es sorgt jedoch dafür, dass das Einkommen des Partners mit einem höheren Durchschnittssteuersatz belastet wird.
Dadurch reduziert sich etwa das Elterngeld einer Frau, die zuvor 3000 Euro im Monat verdient hatte und deren Mann 100.000 Euro Gehalt im Jahr bezieht, rechnerisch auf 1525 Euro. Verdient der Partner 60.000 Euro, bleibt ein Elterngeld von 1568 Euro, bei 30.000 Euro sind es 1562 Euro. Besser sind Spitzenverdiener dran: Weil der Durchschnittssteuersatz in höheren Gehaltsregionen immer langsamer ansteigt, liegt das maximale Elterngeld eines Elternteils, bei dem der Partner 250.000 Euro verdient, bei 1662 Euro.
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