Wallo, von der Charttechnik ist da sicher mehr Ahnung, aber das da ein deutlicher Bruch ist, wird wohl jeder sehen können.
Aber, Wallo, die Bilanzen müssen deshalb nicht gefälscht sein! Auch wenn die Hochschreibung vielleicht zu Unrecht erfolgte, kann dieses durchaus nach Bilanzierungsrecht korrekt sein.
Vielleicht ein kleines Beispiel: In einem Gebäude werden die Eigentumswohnungen zur Zeit in der gleichen Grösse, in ähnlicher Ausstattung für 60.000 verkauft. Nun, kommt eine in die Zwangsversteigerung. Der Gutachter hat in Anlehnung der durchschnittlichen gezahlten Mietpreise laut Mietspiegel einen Verkehrswert von 120.000 taxiert. Hat dabei aber nicht berücksichtigt, dass dieses Objekt in den lezten zwei Jahren stark herabwirtschaftet wurde, und auch die Mieterschaft zu einem Abschlag der zur Zeit gezahlten Mieten beiträgt. Auch hat er die teuere Dachreparatur, die mit anteilig 25.000 zu Buche schlagen wird, und die in ein oder zwei Jahren erforderlich ist nicht berücksichtigt. Nun wird die Wohnung für 45.000 versteigert. Durchaus dann zwar nur knapp 40% des vom Gutachter ermittelten Wertes, aber auch nur gut 20% unterhalb der zur zeit gezahlten Preise. Angesichts, dass dort noch der Eigentümer wohnt, und man auch nicht weiss wie die Wohnung aussieht, durchaus eine korrekte Bewertung.
Nun, allerdings, lässt der Käufer ein Gutachten, von dem gleichen Gutachter erstellen. Dieser beruft sich im Wesentlichen auf sein altes Gutachten und schlägt nochmals 7% drauf, wegen der Wertsteigerungen in den letzten zwei Jahre. Somit ist wohl, bilanziell völlig korrekt aus einem Ankauf von 45.000, -- ein Bilanzwert von 135.000 geworden.
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