Kassel, 9. August 2012 Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel Kein Stopp der Versenkung von Salzabwässern Die Gemeinde Gerstungen, die Bürgerinitiative „Für ein lebenswertes Werratal“ und der Verband für Angeln und Naturschutz Thüringen sind beim Verwaltungsgericht Kassel mit dem Antrag gescheitert, die Versenkung von Salzabwässern des Kaliwerkes Werra durch ein Eilverfahren zu stoppen. „Für das Unternehmen, für unsere Arbeitnehmer, für unsere Kunden und für die ganze Region ist es eine gute Nachricht, dass die Produktion im Werk Werra weitergeht“, sagt Dr. Ralf Diekmann, Geschäftsführer der K+S KALI GmbH. Das Regierungspräsidium Kassel hatte der K+S KALI GmbH im November 2011 die wasserrechtliche Erlaubnis erteilt, die bisherige Versenkung von salzhaltigen Produktions- und Haldenwässern in den tiefliegenden, natürlich versalzenen Plattendolomit bis 2015 fortzusetzen. Das Werk Werra ist darauf angewiesen, die anfallenden Salzabwässer in die Werra einzuleiten und sie bei niedrigem Wasserstand der Werra in den Plattendolomit zu versenken. Das Regierungspräsidium, die Fachbehörden und die eingeschalteten Gutachter waren aufgrund einer sorgfältigen Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass die Fortsetzung der Versenkung, wie schon in der Vergangenheit, keine Risiken für die Trinkwasserversorgung birgt. Die Gemeinde Gerstungen und die genannten Verbände haben gegen diese Erlaubnis geklagt und beantragt, deren Vollziehung bis zum Abschluss von eventuell mehrjährigen Hauptsacheverfahren auszusetzen. Mit Beschluss vom 8. August 2012 (Aktenzeichen 4 L 81/12) hat das Gericht diesen Aussetzungsantrag abgelehnt. Die Erlaubnis sei in einem ordnungsgemäßen Verfahren ergangen, eine formelle Umweltverträglichkeitsprüfung sei gesetzlich nicht erforderlich. Ob die von der Gemeinde behauptete Gefährdung der Trinkwasserversorgung bestehe, könne im Eilverfahren nicht geprüft werden. Die Kläger, das Regierungspräsidium und die beigeladene K+S KALI GmbH hatten dazu im Verfahren umfangreich ihre Standpunkte vorgetragen. Nach Einschätzung des Gerichts können die Argumente aller Seiten erst im Hauptsacheverfahren unter Hinzuziehung von Sachverständigen bewertet werden. Es hat deshalb, wie gesetzlich vorgesehen, eine Interessenabwägung vorgenommen. Dabei hat es das öffentliche Interesse am Erhalt der Arbeitsplätze der mehr als 4.300 Beschäftigten des Werkes Werra und weiterer rund 3.000 vom Kaliwerk mittelbar abhängigen Beschäftigten und die Versorgung des Marktes mit Kalidüngemitteln höher gewichtet als die von den Klägern behaupteten Risiken für die Trinkwasserbrunnen der Gemeinde Gerstungen. Die Kläger können gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Beschwerde erheben, über die der Hessische Verwaltungsgerichtshof zu entscheiden hätte. Daneben läuft das Hauptsacheverfahren weiter. Unabhängig von diesem Verfahren setzt K+S sein auch vom Runden Tisch und den Ländern Hessen und Thüringen akzeptiertes Maßnahmenpaket zum Gewässerschutz konsequent fort. Mit dem im Oktober 2011 erfolgten Baustart geht K+S einen großen Schritt nach vorn. Bis Ende 2015 wird mit Investitionen von rund 360 Millionen Euro eine weitere spürbare Entlastung der Umwelt erreicht werden. Ziel ist die Reduzierung der Salzabwässer auf jährlich 7 Millionen m3 und die Beendigung der bisherigen Versenkung. Über die K+S KALI GmbH Innerhalb der K+S Gruppe betreut die K+S KALI GmbH das Arbeitsgebiet Kali- und Magnesiumprodukte. Das Unternehmen gewinnt in sechs Bergwerken in Deutschland kali-, magnesium- und schwefelhaltige Salze und produziert aus ihnen eine breite Palette von hochwertigen Erzeugnissen für die Bereiche Landwirtschaft, Industrie, Healthcare und Food. Von den 7.900 Menschen, die für das Unternehmen tätig sind, haben rund 5.000 ihre Arbeitsplätze in den Produktionsstandorten in Hessen und Thüringen. |