JENA (Dow Jones)--Der Bundesgerichtshof (BGH) wird am 8. Mai über den Abfindungsanspruch eines Altaktionärs der Deutschen Effecten- und Wechsel-Beteiligungs AG (DEWB) gegen die Jenoptik AG, Jena, verhandeln. Das teilte der Laserhersteller am Donnerstag mit.
Ein DEWB-Aktionär fordert von Jenoptik eine Abfindung von 26,51 EUR je Aktie und hat diese vom Oberlandesgericht Thüringen in zweiter Instanz zugesprochen bekommen. Über die von Jenoptik beantragte Revision entscheidet nun der BGH. Jenoptik rechne nicht mit einer Niederlage, hatte das Unternehmen wiederholt verlauten lassen.
Sollte der BGH den Abfindungsanspruch bestätigen und auch den anderen DEWB-Aktionären zusprechen, könnten auf Jenoptik Zahlungen im dreistelligen Mio-EUR-Bereich zukommen. Im "Worst-Case-Szenario" sieht der Jenoptik-Vorstandsvorsitzende Alexander von Witzleben Zahlungen von rund 200 Mio EUR auf das Unternehmen zukommen.
Analysten hatten das DEWB-Verfahren zuvor wiederholt als "Damoklesschwert" über der künftigen Entwicklung des Jenoptik-Konzerns bezeichnet.
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