im Gegenteil, die steuerliche Situation scheint mir ziemlich klar: - generell entspricht der Tausch von Kontron in S&T einem Ver- und Einkaufsgeschäft - Altbestände, Kauf vor 2009, haben, auch bei Barabfindung Bestandsschutz und sind daher nicht zu besteuern (s. obige Urteile), natürlich auch mit dem Nachteil, dass Verluste, die jetzt realisiert werden müssen nicht verrechnet werden können (dumm gelaufen, hätte ja auch umgekehrt sein können) - Käufe nach 2009, unterliegen der Abgeltungssteuer, wobei ein Tausch von Kontron in S&T (90% Aktien / 10% Barabfindung) die 10% Barabfindung zwar versteuert werden müssen, man jedoch auch gleichzeitig 10% Verlust auf der Aktienseite hat und damit ist wieder alles ausgeglichen
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