und alles wird gut.
Also mal angenommen, es käme tatsächlich so, dass die Wandlung nicht vollzogen würde. Wie stellte sich dann die Situation dar. Wandlung 50 Mio + Kupon 7 % (3,5 Mio) + 9,5 Mio nachrangige Schulden in Schuldensumme also 63 Mio. Hinzu käme die angesprochenen Haftung für die Töchter (kleine 2-Stellige Mio / sagen wir mal 17 Mio) Verbindlichkeiten also ingesamt 80 Mio Forderungen gegen die AG. Gleichzeitig gibt es noch 800 Tsd. Aktien. Bei einem Kapitalschnitt von 100 für 1000 für die Gläubiger verblieben dann rechnerisch rd. 8 Mio. Schulden. Ich gehe dann davon aus, dass die Aktien dann nicht gesplittet werden, da seinerzeit bereits einmal 1 für 30 ( von ehemals 23,8 Mio auf 800 Tsd . Aktien) gesplittet wurde.
Die o.g. Schulden wären dann im Rahmen einer KE abzulösen. Beispiel: KE über 4,2 Mio. Aktien zum Kurs von 2 ? mit Bezugsrecht der Altakionäre im Verhaltnis 4 : 1. (Anleihebesitzer + Altgläubiger erhalten dann rechnerisch 50 Aktien für 1000? Anleihesumme bzw. Gläubigersumme) Folge: 5 Mio (4,2 Mio aus KE + 800 Tsd. vorhandene) Aktien ausgegeben. Keine Schulden 0,4 Mio Bares in der Kasse + das Anlagekapital der nicht insolventen Töchter
Eine Marktkapitalisierung von 15 Mio, also ein Kurs von rd. 3 ? (+x) wäre gerechtfertigt. Ergebnis: Aktienbesitzer: Bisheriger Kurs 3,20 + ½ Aktie aus KE =4,20 für 1 ½ Aktien eingesetzt = 2,80? je Aktie bei Kurs von 3 ? positives Ergebnis Anlagezeichner: je 1000 ? Zeichnungskapital 50 Aktien (je 3 ?) = 150? je eingesetzte 1000? Bei dem derzeitigem Kurs für die Anleihe ergäbe sich dann immerhin noch eine Steigerung von 30 % .
Egal wie es auch kommen mag, es lohnt sich in Aktie oder auch Anleihe drin zu bleiben.
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