Wo ging es denn bei den nachfolgenden Delistings im Freiverkehr weiter ? Schau Dir den Wortlaut an, in allen Delistings die gleichen Paragraphen.
Der Reg. Markt war bei allen Aktien die Heimatbörse in Frankfurt, die Regionalbörsen ziehen bei einem Widerruf der Zulassung zum Reg. Markt immer nach.
Zudem hat der Insoverwalter kein Interesse an einer weiteren Börsennotierung, kann sich dann aber ändern, sollte sich ein Insolvenzplan einer Insobude andeuten, bei Mania nicht der Fall.
Hört sich zwar gut an, aber wer sollte einen Antrag zum Quotation Board stellen. Die Registerbekanntmachungen bei Mania sich auch nicht danach aus, als wenn sich eine Fortführung der AG andeutet, sonst wäre auch nicht das Delisting der Aktie vom Insolvenzverwalter beantragt worden.
Du kannst ja gerne irgendwelche Thesen zur Weiterführung der Notierung im Freiverkehr aufstellen oder irgendwelche Gegenparagraphen hervorwühlen , die andeutungsweise etwas anderes behaupten, oder evtl. es so hindrehen, dass im Freiverkehr weitergehandelt wird. Wer daran dann glauben sollte, kann seine shares ja über den 30.11. hinaus im Depot halten. Hier gibt es nur noch einen Abschlußzock und das war es dann.
Ich zocke hier auch noch einmal mit, aber nicht weiter als bis zum 30.11., wenn Du also Eier hast, kannst die shares ja länger als den genannten Termin halten, empfehle ich aber nicht.
Also, vergleiche nachfolgende Delistings miteinander(Wortlaut der Börsenparagraphen), schaue dann nach, ob es bei einer der aufgeführten Buden dann im Freiverkehr weiter ging. ############################### Beschluss Mania Technologie AG, Weilrod Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard) Auf Antrag der Insolvenzverwalterin der Gesellschaft wird die Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien, ISIN DE0006620701, gemäß 39 Abs. 2 BörsG i.V.m. 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 46 Abs. 2 Satz 3 BörsO widerrufen. Der Widerruf wird mit Ablauf des 30.11.2012 wirksam. Frankfurt am Main, 30.05.2012 Frankfurter Wertpapierbörse Geschäftsführung
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Beschluss CargoLifter Aktiengesellschaft, Berlin Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard) Auf Antrag des Insolvenzverwalters der Gesellschaft wird die Zulassung der auf den Namen lautenden vinkulierten Stammaktien, ISIN DE0005402614, gemäß § 39 Abs. 2 BörsG i.V.m. § 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und § 46 Abs. 2 Satz 3 BörsO widerrufen. Der Widerruf wird mit Ablauf des 19.10.2012 wirksam. Frankfurt am Main, 19.04.2012
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Beschluss
Met@box Aktiengesellschaft, Hildesheim Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard) __________________________________________________
Auf Antrag des Insolvenzverwalters der Gesellschaft wird die Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien, ISIN DE0006921208, gemäß § 39 Abs. 2 BörsG i.V.m. § 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und § 46 Abs. 2 Satz 3 BörsO widerrufen. Der Widerruf wird mit Ablauf des 06.12.2012 wirksam.
Frankfurt am Main, 06.06.2012
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Beschluss
mb Software Aktiengesellschaft, Hameln Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard) __________________________________________________
Auf Antrag des Insolvenzverwalters der Gesellschaft wird die Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien, ISIN DE0006583206 gemäß § 39 Abs. 2 BörsG i.V.m. § 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und § 46 Abs. 2 Satz 3, Abs. 3 BörsO widerrufen. Der Widerruf wird mit Ablauf des 06.08.2012 wirksam.
Frankfurt am Main, 06.02.2012
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Beschluss
E-M-S new media AG, Dortmund Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard) __________________________________________________
Auf Antrag des Insolvenzverwalters der Gesellschaft wird die Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien, ISIN DE0005212807, gemäß § 39 Abs. 2 BörsG i.V.m. § 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und § 46 Abs. 2 Satz 3 BörsO widerrufen. Der Widerruf wird mit Ablauf des 30.12.2011 wirksam.
Frankfurt am Main, 30.06.2011
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Beschluss
aligna AG, München Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard) __________________________________________________
Auf Antrag des Insolvenzverwalters der Gesellschaft wird die Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien, ISIN DE0005471809, gemäß § 39 Abs. 2 BörsG i.V.m. § 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und § 46 Abs. 2 Satz 3 BörsO widerrufen. Der Widerruf wird mit Ablauf des 30.12.2011 wirksam.
Frankfurt am Main, 30.06.2011
Frankfurter Wertpapierbörse Geschäftsführung
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