Hier nochmals ein Hintergrundwissenposting. Es gibt mehrere Möglichkeiten aus dem DAX auszuscheiden. Trigger für den Ausschluss können folgende Kriterien sein: => zu geringer Börsenumsatz => zu geringe Marktkapitalisierung => Gewichtung im DAX steigt durch hohen Aktienkurs auf über 10% => Volatilität innerhalb von 30Tagen > 250% => Freefloat unter 10% Für VW St. kommt als Ausscheidungskriterium aus dem DAX nur die 10% Regel in Frage, da die Marktkapitalisierung sehr groß ist und der Börsenumsatz zwar schon lange nicht mehr an der Spitze des DAX' steht aber noch deutlich ausreichend für einen Verbleib im DAX ist, selbst wenn der Freefloat auf 10,1% sinken sollte.
Anteile in festen Händen: Porsche Automobil Holding SE 50,76 % Land Niedersachsen 20,01 % Qatar Investment Authority 6,78 % + 10% Optionen (Credit Suisse Group 5,57 % +4,43% unbekannt) Porsche GmbH Salzburg 2,37 % SUMME 89,92%
Sollten sich diese Anteile nicht mehr weiter ändern, werden die VW St. nicht aus dem DAX ausscheiden müssen. Ob die Anteile von Porsche Salzburg dabei bei Porsche verbleiben oder an Qatar gehen ist nicht relevant für den Freefloat. Hier mal ein Ausschnit aus der Wiki: Eine Anpassung des DAX findet nach folgenden vier Regeln statt: - Fast-Exit (45/45): Ein Unternehmen wird aus dem DAX genommen, wenn es nach einem der beiden Kriterien (Börsenumsatz oder Marktkapitalisierung) nicht mehr zu den 45 größten Unternehmen gehört, ein Nicht-Index-Wert aber bei der Marktkapitalisierung mindestens Rang 35 und beim Börsenumsatz mindestens Rang 45 erreicht.
- Fast-Entry (25/25): Ein Unternehmen wird neu in den DAX aufgenommen, wenn es nach beiden Kriterien mindestens zu den 25 größten Unternehmen zählt. Aus dem DAX scheidet dann jener Wert aus, welcher in mindestens einem der beiden Kriterien einen Rang schlechter als 35 (falls ein solcher existiert) und die niedrigste Marktkapitalisierung aufweist.
- Regular-Exit (40/40): Ein Unternehmen wird aus dem DAX genommen, wenn es nach einem der beiden Kriterien nicht mehr zu den 40 größten Unternehmen gehört, ein Nicht-Index-Wert aber in beiden Kriterien mindestens Rang 35 erreicht.
- Regular-Entry (30/30): Ein Unternehmen wird neu in den DAX aufgenommen, wenn es nach beiden Kriterien mindestens zu den 30 größten Unternehmen zählt und sofern ein Index-Wert existiert, der nach mindestens einem Kriterium nicht mehr zu den 35 größten Unternehmen zählt.
Nur jeweils zum ordentlichen Anpassungstermin im September werden alle vier Regeln angewendet. Die Fast-Exit- und Fast-Entry-Regel finden dagegen auch an den außerordentlichen Anpassungsterminen im März, Juni und Dezember Anwendung. Außerordentliche Aktualisierungen werden außerdem im Fall von Insolvenzen eines Unternehmens vorgenommen oder falls ein Unternehmen die anfangs genannten Grundvoraussetzungen nicht mehr erfüllt. Zudem kann in Ausnahmefällen, wie zum Beispiel kurzfristig angekündigte Übernahmen oder signifikante Veränderung des Freefloat, der Vorstand der Deutsche Börse AG in Abstimmung mit dem Arbeitskreis Aktienindizes von diesen Regeln abweichen.
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