Nach allem was wir ja hörten geht es in Dresden doch wohl nur und ausschliesslich, um die Verpflichtung von Käufern die hohe Schadensersatzzahlungen zu leisten, falls die Wohnungen nicht den Mieter angeboten werden.
Zwar steht in diversen Zeitungsberichten etwas über Missachtung der Sozialcharta, doch immer wenn es um konkrete Sachen geht, wurde immer wieder diese Vertragsstrafe genannt.
Das nun die DRV genau so einen Vertrag mit Gagfah bzw. damals noch Fortress abschloss ist wohl sehr unwahrscheinlich.
Ich weiss auch gar nicht, ob da extra einzelvertraglich geregelt ist, dass Gagfah bei Verkauf von Mehrfamilienhäusern,überhaupt dort auch verpflichtet ist, dass die Mieter auch ein Vorkaufsrecht haben sollen. Und wenn das so ist, ob dann überhaupt ein Schadensersatz vereinbart wurde, und wenn ja fü wen.
Es ist ja nicht unbedingt üblich, dass man für jede Einzelheit eine Vertragsstrafe festlegt, di ein Vielfaches, des jeweiligen Hauswertes vereinbart.
Die DRV hatte sich ja geäussert, dass jährlich ein Wirtschaftprüfer mitgeteilt hätte, dass die übernommenen Verpflichtungen eingehalten wurden. Man selber habe, aber noch nicht geprüft -
Also meine aufgrund dieser Aussage, ist eine ähnliche Forderung der DRV, auch nur in zweistelliger Millionenhöhe extrem unwahrscheinlich.
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