Aktien unter 1.00 Euro ?

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neuester Beitrag: 20.07.01 15:15
eröffnet am: 18.07.01 22:38 von: Oktober24 Anzahl Beiträge: 7
neuester Beitrag: 20.07.01 15:15 von: Prosecco Leser gesamt: 1815
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18.07.01 22:38

74 Postings, 8536 Tage Oktober24Aktien unter 1.00 Euro ?

Was geschieht nun mit billig Aktien die unter 1? stehen.
Werden die wirklich von dem Markt rausgeschmissen?
Und wenn die rausgeschmissen werden wo kann man die noch handeln?
Wann werden die den wieder in den Neuen Markt kommen.
Ich würde mich sehr freuen wenn Ihr mir, hirüber Aktuelle Nachrichten schreiben würdet.

Ich finde das alles einfach unverschämt von den leuten, die vor haben billig Aktien aus dem Markt raus zu schmeissen.
Das werde Ich mir nicht gefallen lassen, was glauben die eigentlich wer die sind.
Wo waren die eigendlich gedanklich als sie die Aktin auf dem Markt angenommen haben.
Wenn die einen Fehler gemacht haben, schrott Aktien auf  dem Markt zu nehmen,
muss ich doch nicht da für betrafft werden.
Ich bedaure wirklich sehr das Ich mein Wut hir über nicht in worten bringen kann.
Ich bin dafür das die so was nicht machen sollten.
:-(     :-(  

18.07.01 22:55

9061 Postings, 8746 Tage taosFreiverkehr o.T.

19.07.01 00:02

91 Postings, 9038 Tage marketmakerGeregelter Markt

Das Regelwerk Neuer Markt ist da eindeutig.

"2.1.4 Sanktionen; Beendigung der Zulassung zum Neuen Markt
...
(4) Maßnahmen der DBAG nach Absatz 1 und 2 lassen die Zuständigkeit des
Zulassungsausschusses der FWB für die Zulassung zum Geregelten Markt unberührt. Im Fall der Beendigung der Zulassung zum Neuen Markt muss die Aufnahme der Notierung im Geregelten Markt gesondert bei der FWB beantragt werden. Die Aufnahme der Notierung im Geregelten Markt ist vom Emittenten zusammen mit einem Institut oder Unternehmen gemäß § 63 Abs. 1 i.V.m. § 24 Abs. 1 Börsenordnung FWB zu beantragen."

Die neue Pennystock-Regel wird zwar erst am Freitag bekanntgegeben, die bisherige Regelung zum Delisting vom Neuen Markt wird mit Sicherheit aber weitergelten. Die Gesellschaften haben alle eine Zulassung zum Geregelten Markt mit Aufnahme des Handels im Neuen Markt erhalten. Die Zulassung zum GM bleibt trotz Beendigung des Handels im NM erhalten.


@Oktober24: Gegenfrage, wo warst DU eigentlich gedanklich, als Du die "Schrott-Aktien" am Markt gekauft hast? Nee klar, dafür musst DU ja nicht bestraft werden, daran sind ja die Anderen Schuld... ;-))

Wie dem auch sei, ein Handel bleibt weiterhin möglich, nur nicht im Neuen Markt, den man eben sauber halten will.

Gruß
mm  

19.07.01 01:56

74 Postings, 8536 Tage Oktober24Gedanklich war ich das die Aktien steigen werden o.T.

19.07.01 02:16

956 Postings, 8744 Tage shahGenau, wer dei "Schrott-Aktien" gekauft hat,

ist dafür selbst verantwortlich. Und besonders der, der
sie nicht rechtzeitig verkauft hat. Alle anderen haben nur
ihr Geschäft gemacht und ihr Geld verdient. Wie sich das
gehört. Jeder hier würde es genau so machen...
"Die" haben auch keinen Fehler gemacht, sonder Gewinn.
Und nur das war "ihr" Ziel. So und nicht anders ist es.

Gruß
Shah  

20.07.01 14:54

74 Postings, 8536 Tage Oktober24wie ist eure Meinung o.T.

20.07.01 15:15

1409 Postings, 8791 Tage Prosecco@shah etwas einfach machst dus schon........

nicht jede Art Geld zu verdienen ist legitim. Und wenn Banken ihre Sonderstellung in diesem Bereich nutzen und ahnungslose Privatanlager schamlos abzocken, dann ist das Missbrauch. Und Geld was auf unredliche Art und Weise erwirtschaftet worden ist, verstösst gegen  den Grundsatz von Treu und Glauben und gehört zurück bezahlt - an Wohltätige Stiftungen wie das IKRK zB.

So das ist meine Meinung zu dieser kriminellen Abzocke wie sie am NM zu fast 100% von ganz oben organisiert worden ist. Zum Zocken OK  - aber zu mehr taugt das ganze heute nicht mehr. Man muss sich halt damit abfinden, dass die neue Deutsche Aktienkultur ein Abzockerklub im grösseren Ausmass ist!

Prosecco!

 

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