Die Einberufung der Hauptversammlung ist in Paragraph 123 AktG geregelt:
"(1) Die Hauptversammlung ist mindestens dreißig Tage vor dem Tage der Versammlung einzuberufen. Der Tag der Einberufung ist nicht mitzurechnen."
Wenn bis Anfang kommender Woche keine Einladung mehr kommt, findet somit im laufenden Jahr keine HV mehr statt. Ich vermute ohnehin, dass einige Infos der Bilanz (z.B. ggf. der Wert der Beteiligung an der NGGifting Inc. oder die aktuelle Verschuldung) erst veröffentlicht werden sollen, wenn das Geschäftsmodell gestartet und die Phase der Geheimniskrämerei vorbei ist.
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