Kimvestor angeblich noch nicht rechstfähig

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neuester Beitrag: 01.02.01 18:27
eröffnet am: 01.02.01 11:50 von: eyron Anzahl Beiträge: 10
neuester Beitrag: 01.02.01 18:27 von: Speculator Leser gesamt: 4739
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01.02.01 11:50
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689 Postings, 9011 Tage eyronKimvestor angeblich noch nicht rechstfähig

Bericht: Kimvestor angeblich noch nicht rechstfähig

(ZDNet Deutschland) - Der angebliche Retter des Powershoppers Letsbuyit.com (Börse Frankfurt: LBC), Kimvestor des Ex-Hackers Kim Schmitz, gerät ins Zwielicht: Das Anlegermagazin "Telebörse" berichtet, Schmitz habe erst mit der Umwandlung seines früheren Unternehmens Data Protect in die Kimvestor AG begonnen. Das Unternehmen sei daher noch nicht rechtsfähig, ein Eintrag ins Handelsregister stehe noch aus.
Nach Angaben von Anwälten droht Schmitz aufgrund des fehlenden Hinweises auf die Rechtsfähigkeit es handele sich um den Straftatbestand des "Prospektbetrugs" - bis zu drei Jahren Haft. In einem Fernsehinerview mit n-tv erklärte Schmitz mittlerweile, er werde die Aufsichtsratsmitglieder von Kimvestor umgehend benennen und bei dieser Gelegenheit auch ein Wertgutachten für das Unternehmen vorlegen. Er schloss rechtliche Schritte gegen die Telebörse nicht aus.

Das Krisenunternehmen Letsbuyit.com hatte erst gestern morgen mitgeteilt, 200 der insgesamt 350 Mitarbeiter zu entlassen.

Am Mittwoch vor acht Tagen war erstmals bekannt geworden, dass der Ex-Hacker Kim Schmitz einen Großteil der nötigen Garantien gibt, um das Unternehmen vor dem Konkurs zu bewahren. Angeblich will Schmitz mit seinem Startup Kimvestor bis zu 50 Millionen Euro in Letsbuyit.com investieren.

http://de.news.yahoo.com/010131/13/1bcic.html
 

01.02.01 11:56

3051 Postings, 9118 Tage ruhrpottAG steht für Arbeitsgemeinschaft :-)

Grüße aus dem

Ruhrpott  

01.02.01 12:40

345 Postings, 8692 Tage derpraesiK.S. im n-TV interview,

der Junge fühlte sich ganz schön auf die Füße getreten von der Zeitschr.Telebörse. Auch der Telebörsenheini (Zeitschr.) wurde zimlich kleinlaut. Entweder ist KS ein guter Schauspieler od. im gebührt für seinen Idealismus ne Menge Respekt.
Jedenfalls hat er recht das BRD ein Volk von Miesmachern und Neidern ist.

Die Idee von LB.C sollte jedenfalls eine Chance bekommen nur muß das ganze wirtschaftl. tragbar sein.

Gruss
dp  
 

01.02.01 12:50

191 Postings, 9034 Tage crocodiehlNicht rechtsfähig ???

Das muss doch wohl heissen nicht zurechnungsfähig.Oder ?????

In diesem Sinne


crocodiehl  

01.02.01 12:55

34698 Postings, 8835 Tage DarkKnightNatürlich ist er rechtsfähig, es gibt sog.

Gründungsgesellschaften und auch Vorgründungsgesellschaften. Die Haftung enspricht der einer OHG. Die Abkürzung von Arbeitsgemeinschaft ist übrigens ArGe.  

01.02.01 13:02
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769 Postings, 9017 Tage zockratdas Konzept von LBC

ist und bleibt nicht tragfähig, und zwar deshalb weil
1. Die EK-Preise schlecht sind, weil LBC zuviele Produkte anbietet,
2. der Aufwand Riesengroß ist und
3. die Ware als schnäppchen verkauft und
4. einen Hohen Rücksendeanteil hat ( Endkundenbestellungen über Internet )
LBC hat ca. 10% Marge pro Verkauf, hat aber hohe Kosten, weil die Losgrössen bei Verkäufen nur bei ein paar Hundert DM liegen.
Die durchschnittliche Marge bei Händlern liegt so bei ca. 25%.
Fazit: Umso mehr Umsatz LBC macht, umso höher der Verlust!!!!!!  

01.02.01 13:03

5241 Postings, 8765 Tage Nobody IIAuch wenn das Gehabe von beiden

gestern nicht so toll war, kann ich nur sagen : Telebörse 1x miserable analysiert und tierisch ins Fettnäpfchen gegriffen !

AG in Gründung ist rechtsfähig !!!!
Und wenn man sich mal näher informiert hätte, dann hätte man gestern mal wirklich über LBC unterhalten können und die Kleinanleger welche die Telebörse ja so ruhmreich schützen will, hätten mal ein paar Fakten erfahren und hätten sich die Schlammschlacht erspart. (Wr zwar trotzdem lustig anzusehen und ganz schön peinlich für Telebörse)

Gruß
Nobody II  

01.02.01 13:16

68 Postings, 8899 Tage Sissy21@zockrat

Lets buy it wird sich durchsetzen weil:
1. Masseneinkauf, deshalb billige EK
2. Aufwand relativ gering ist, zB. keine Verkäufsräume, kein Verkaufspersonal....
3. hoher Bekannheitsgrad

LBI muss den Turnaround schaffen, zB. mög. schnell den Verkauf wieder aufnehmen, preiswerte Restposten einkaufen (Restbestände von Versandhäusern, Versicherungsschäden...) und endlich einen vernünftigen Sevice anbieten.
Damit gewinne ich Kunden und nicht durch ständige Werbung im Fernsehen.
Ob allerdings Klimvestor der richtige BUSINESS MAN (O-TON Klimbe)dafür ist, bezweifel ich....
PS die Rucksendungem sind eines der zentralen Probleme, die es gilt zu lösen.
Gruss Sissy21  

01.02.01 13:16

34698 Postings, 8835 Tage DarkKnightTelebörse wird umbenannt in Flietzpiepentubbies o.T.

01.02.01 18:27

2284 Postings, 8821 Tage SpeculatorKimvestor zu unrecht am Pranger???

Ich halte zwar nicht viel von Pleitekandidaten (ist wohl mehr für Zocker, Spieler) aber so wie es aussieht könnte die Telebörse demnächst arge Probleme bekommen.

mfG: Speculator


Kimvestor gegen Telebörse - Wer hat recht?

Der mögliche Retter der angeschlagenen Internetfirma Letsbuyit.com [ Kurs/Chart ], Kim Schmitz, steht unter Beschuss. In einem Interview mit der N-TV "Telebörse" stellte sich heraus, dass die von Schmitz gegründete Kimvestor AG noch nicht ins Handelsregister eingetragen ist. Die Geschäftsaufnahme der Venture Capital-Firma wird auch noch eine Weile auf sich warten lassen. Wie Stock-World auf Nachfrage beim zuständigen Registergericht erfuhr, sei der Antrag erst am 31. Januar 2001 erfasst worden. Die Eintragung ins Handelsregister werde damit noch "mehrere Wochen" dauern, so ein Sprecher des Gerichts.

Kim Schmitz hatte in dem "Telebörse"-Interview allerdings betont, dass bislang noch kein Rechtsgeschäft getätigt worden sei. Die Frage nach der Rechtsfähigkeit seiner Gesellschaft, die erst durch eine Eintragung ins Handelsregister erlangt wird, stelle sich daher überhaupt nicht.

Nicht zu halten ist der Vorwurf des Prospektbetrugs, der Kim Schmitz in dem Interview ebenfalls unterstellt wurde. Auf den Internetseiten von Kimvestor wirbt die Firma um Investoren, die vorbörslich Aktien im Wert von 50.000 Euro bis 1.000.000 Euro erwerben können. Nach Auskunft des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel liegt zwar kein Prospekt vor, dennoch sei der Verkauf der Anteile völlig legal.

Zwar schreibt das Verkaufsprospektgesetz in §1 vor, dass jede nicht börsennotierte Aktiengesellschaft, die öffentlich Aktien anbietet, ein Börsenprospekt erstellen muss, doch sind in §2 mehrere Ausnahmen angeführt: So dürfen Anteile an Großinvestoren ab einem Kaufpreis von 80.000 Mark auch ohne die Veröffentlichung eines Verkaufsprospekts angeboten werden.

Ob Kim Schmitz allerdings wie angekündigt gegen das Anlegermagazin "Telebörse" klagen wird, ist scheinbar noch offen. Ein Redakteur des Magazins sagte zu Stock-World, dass bislang keine Klage eingegangen sei und er der Sache "wahnsinnig locker" entgegen sehe.  


© 01.02.2001 www.stock-world.de


 

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