Die Heliocentris Energy Solutions AG, ein Anbieter von hybriden Energielösungen, musste am Dienstagabend beim Amtsgericht Charlottenburg einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- verfahrens in aufgrund eingetretener Zahlungsunfähigkeit stellen, um die Sanierung des Unter- nehmens in Eigenregie durchführen zu können. Als Grund für die Zahlungsunfähigkeit wurde ein entstandener Liquiditätsengpass auf Grund von Planabweichungen bei der Umsatzrealisierung genannt, der nicht rechtzeitig durch entsprechende Kapitalmaßnahmen beseitigt werden konnte.
Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt (General Standard)
Die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse hat am 20. Januar 2020 beschlossen, die Notierung der Aktien im regulierten Markt mit Ablauf des 12. März 2020 einzustellen, daher wird gemäß § 39 Abs. 1 BörsG i. V. m. § 47 BörsO die Zulassung der auf den Namen lautenden Stammaktien der
Heliocentris Energy Solutions AG, Berlin
- ISIN DE000A1MMHE3 -
zum regulierten Markt (General Standard) mit Wirkung zum 13. März 2020 widerrufen.