?KLEPPER Faltbootwerft AG Rosenheim AG Traunstein, HRB 12915 ISIN: DE 0006051949, ISIN: DE 0005939615 Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Dienstag, den 24. März 2020 um 15 Uhr in den Räumen des KLEPPER-Museums, Klepperpark, Klepperstraße 18 D, 83026 Rosenheim, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung:
1. Satzungsänderung § Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: § 11 Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst: § 11 ORT UND EINBERUFUNG 3. Die Einberufung muss mindestens 30 Tage vor dem Tag der Versammlung erfolgen. Der Tag der Versammlung und der Tag der Einberufung sind nicht mitzuzählen. Die Mindestfrist verlängert sich um die Tage der Anmeldefrist nach § 11 Abs. 4 Satz 3 der Satzung. Die Einladung kann per eingeschriebenem Brief erfolgen, sofern der Gesellschaft sämtliche Aktionäre bekannt sind. Ist von den Aktionären eine E-Mail-Adresse bekannt, kann die Einberufung auch per E-Mail erfolgen. Ansonsten erfolgt die Einberufung durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger. Die Einladung kann formlos und fristlos erfolgen, wenn sämtliche Aktionäre an der Hauptversammlung teilnehmen bzw. vertreten sind und kein Aktionär dem Verfahren widerspricht.
2. § Zustimmung zum Vertrag über den Verkauf von Vermögensgegenständen
Die KLEPPER Faltbootwerft AG beabsichtigt, ihre wesentlichen Vermögensgegenstände mit Ausnahme des Geschäftsbereichs ?BACKYAK? im Rahmen eines Asset Deals (Vertrag über den Verkauf von Vermögensgegenständen) an die Klepper Lifestyle GmbH i.G. mit Sitz in Hamburg, gegründet mit notarieller Urkunde vom 29.01.2020, UR.-Nr. 135/2020 der Notarin Dr. Nina Wagner mit dem Amtssitz in Hamburg, zu verkaufen. Der Entwurf des Vertrages über den Verkauf von Vermögensgegenständen kann in den Geschäftsräumen am Sitz der KLEPPER Faltbootwerft AG, Klepperstraße 18 E, 83026 Rosenheim, während der üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden. Auf Verlangen werden Abschriften erteilt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Die Hauptversammlung erteilt die Zustimmung zum Abschluss des Vertrages über den Verkauf von Vermögensgegenständen. Gesamtanzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 8.289.260,00 Euro und ist eingeteilt in 8.289.260 Stückaktien, davon 5.364.260 Stammaktien und 2.925.000 stimmrechtslose Vorzugsaktien. Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen im Aktienregister eingetragenen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut in Textform (§ 126 b BGB) erstellte und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen und sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung beziehen. Gemäß § 11 Abs. 4 der Satzung müssen die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes der Gesellschaft jeweils mindestens 6 Tage vor der Hauptversammlung unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse zugegangen sein. Der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs sind nicht mitzurechnen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft daher bis spätestens 17. März 2020, 24.00 Uhr, schriftlich oder in Textform unter der nachstehenden Adresse zugegangen sein: KLEPPER Faltbootwerft AG Klepperstraße 18 E, D - 83026 Rosenheim Telefax: + 49 (0) 8031 / 216777, E-Mail: ir-team@klepper.de Stimmrechtsvertretung
Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank oder eine Person seiner Wahl, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform, allerdings können sich für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere von § 135 AktG erfasste Institute oder Personen Besonderheiten ergeben; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. Für die Stimmrechtsvertretung gelten die folgenden Kontaktdaten der Gesellschaft: KLEPPER Faltbootwerft AG Klepperstraße 18 E, D - 83026 Rosenheim Telefax: + 49 (0) 8031 / 216777, E-Mail: ir-team@klepper.de Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Absatz 1 AktG und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG sind ausschließlich zu richten an: KLEPPER Faltbootwerft AG Klepperstraße 18 E, D - 83026 Rosenheim Telefax: + 49 (0) 8031 / 216777, E-Mail: ir-team@klepper.de Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die bis 9. März 2020, 24.00 Uhr, unter dieser Adresse eingegangen sind und die Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG erfüllen, und eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden den anderen Aktionären im Internet unter www.klepper.de zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 ? erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass neue Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt werden sollen. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder ein Beschlussvorschlag beigefügt werden. Das Verlangen samt Begründung oder Beschlussvorlage der Gesellschaft ist bis zum 22. Februar 2020, 24.00 Uhr, ausschließlich zu richten an: KLEPPER Faltbootwerft AG Klepperstraße 18 E, D - 83026 Rosenheim Telefax: + 49 (0) 8031 / 216777, E-Mail: ir-team@klepper.de Alle eingegangenen Anträge werden den anderen Aktionären nach den gesetzlichen Bestimmungen unverzüglich im Internet unter www.klepper.de zugänglich gemacht.Anderweitig adressierte oder später zugegangene Anträge werden nicht berücksichtigt. Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen. Anforderungen von Unterlagen
Unterlagen sind bitte unter folgender Adresse anzufordern: KLEPPER Faltbootwerft AG Klepperstraße 18 E, D - 83026 Rosenheim Telefax: + 49 (0) 8031 / 216777, E-Mail: ir-team@klepper.de Internetseite
Informationen nach § 124a AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft www.klepper.de zugänglich. Rosenheim, 10. Februar 2020 KLEPPER Faltbootwerft AG
Der Vorstand?
Quelle: Bundesanzeiger
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