Änderungen bei AGBs ist eine völlig normale Sache. Wäre die Frage, ob die neuen AGBs Änderungen für Bestandskunden erkennbar waren. Denke schon. Aber mal ehrlich, wer solche extremsten Mengen mit !!Mobilfunk!! runtersaugt, der verhindert natürlich damit, daß solche Tarife überhaupt möglich sind. Denn sowas kann man nur anbieten für 99 Cent am Tag bzw. ca. 30 Monat , wenn sich der durchschnittliche Verbrauch innerhalb einers gewissen Korridors bewegt. Schau mal was Tarife kosten mit Monatsvolumen von 10, 20 oder 30 GB. Wenn dann eine winzige Gruppe von Leuten das z.T. hundertfache an Datenmenge verbrauchen ( weil man damit einen stationären LTE Router betreibt) , dann ist das eben für den Anbieter ein Verlustgeschäft . Wenn 1% der Nutzer soviel verbrauchen wie die große Masse zusammen, dann muß etwas geändert werden. Entweder man muß den Preis klar erhöhen oder das Angebot beenden, was dann aber 99% der Leute negativ trifft, die sich in einem normalen Rahmen verhalten oder man muß eben dieser winzigen Minderheit sagen, daß sie sich doch bitte anderswo austoben sollen ( was bei anderen Anbietern aber zu dem Preis auch nicht möglich ist). Denke also die überwältigende Masse der Nutzer dieses Tarifs sind Freenet dafür dankbar solche Mega-Sauger rauszunehmen, damit sie weiter dieses interessante Angebot zu einem günstigen Preis nutzen können. Von daher in der Summe doch kundenfreundlich von Freenet. Wieviele Leute sind denn wirklich negativ betroffen durch die AGB Änderung? Kaum einer. Wieviele Leute nicht? Fast alle. Eben! Also für mich typisches Sommerloch-Thema bzw. Sturm im Wasserglas. Denke den Leute die gekündigt wurden ist selber auch klar, daß man hier eine Lücke im System ausnutzen wollte und jetzt theatralisch rumheult, weil man das Loch gestopft hat.
https://www.golem.de/print.php?a=142718 ".....Nach Angaben von Freenet wurde "einigen wenigen Kunden eine ordentliche Kündigung ausgesprochen, die ihren Mobilfunkvertrag augenscheinlich vorsätzlich missbräuchlich verwendet haben". Freenet geht davon aus, dass die Kunden "gegen Ziffer 5.8 der gültigen freenet Funk AGB verstoßen haben". Genau dieser Passus soll erst später in die AGB aufgenommen worden sein.... Dieser Passus schreibt vor, dass der mobile Internetzugang "nur mit Smartphones, Tablets oder sonstigen Geräten genutzt werden" dürfe, die eine "mobile Nutzung unabhängig von einem permanenten kabelgebundenen Stromanschluss" ermöglichten. Ausdrücklich ausgenommen sind stationäre LTE-Router.
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