Die Kapitalherabsetzung betrifft den Nennwert der Aktie. Das hat mit dem Börsenkurs nur indirekt zu tun. Die Gesellschaft hat sich Geld aus dem Eigenkapital entnommen. Das Eigenkapital ist auf die Aktien verteilt. Beispiel: Gesellschaft hat 100.000 Aktien, Eigenkapital der Gesellschaft ist 50.000, das ist auf die 100.000 Aktien verteilt, also Nennwert der Aktie beträgt 0,50 ?. Der Börsenkurs, also die Bewertung der Gesellschaft, beträgt aber 1,10 ?. Bei Gesellschaften, die man in Abhängigkeit vom Eigenkapital bewertet, kann das einen Einfluss auf den Kurs haben, muss es aber nicht. Im Beispiel hat sich nun die Gesellschaft 10.000 aus dem Eigenkapital entnommen, dadurch ist das Eigenkapital von 50.000 auf 40.000 gesunken, und der Nennwert der Aktie auf 0,40 ?. Der Aktienkurs ist auch gesunken, von z.B. 1,10 ? auf 1,05 ?, also nicht in dem gleichen Ausmass wie das Eigenkapital gesunken ist. Der Aktienkurs muss aber nicht zwangsläufig sinken, das passiert nur, wenn die Gesellschaft in in Abhängigkeit vom Eigenkapital bewertet wird. Bei grossen Gesellschaften passiert beim Aktienkurs meist nichts.
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