md HAMBURG. Das Landgericht Hamburg hat heute kurzen Prozess gemacht. Noch am Verhandlungstag fiel auch das Urteil. Demnach wird LetsBuyIt.com untersagt, Co-Shopping zu betreiben. Erst gestern wurde ein Urteil des Landesgerichts Köln veröffentlicht, das dem Unternehmen Primus Powershopping verboten hat. Bei dem so genannten Powershopping oder Co-Shopping handelt es sich um ein Internet-Vertriebssystem. Die Betreiber stellen Waren zu einem Grundpreis ins Netz. Je mehr Käufer sich für das gleiche Produkt finden, desto tiefer fallen die Preise. Für die Hamburger Richter ist das ein Verstoß gegen das Rabattgesetz. Das Urteil sei ?nicht überraschend, aber doch ärgerlich?, sagte Justiziarin Romy Hochwald gegenüber Handelsblatt.com. Auch für Rechtsbeistand Stefan Krüger von der Kanzlei Freshfields & Bruckhaus ist der Richterspruch unverständlich. Innerhalb der nächsten 12 Monate falle das Rabattgesetz ohnehin. Seiner Meinung nach lässt sich das umstrittene Vertriebskonzept auch nicht aufhalten. Im Zweifel würden die Co-Shopping-Anbieter ins Ausland abwandern und von dort den deutschen Markt bearbeiten. Zunächst aber werde das Unternehmen ?in die Berufung zum Oberlandesgericht gehen?, kündigte Krüger an.
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