In Deutschland hätten Steuerangaben gemacht werden müssen.
Dass die Weitergabe der Daten nach Schweizer Recht strafbar ist, ist allein Sache und Problem der Schweiz.
Die deutschen Ermittler dürfen nur nicht nach deutschen Recht zu strafbaren Handlungen aufrufen oder durch Täterschaft und Teilnahme daran teilnehmen.
Die Betitelung mit kriminell und strafbar bezieht sich allein auf das lückenhafte Schweizer Rechtssystem. Mag dort Strafbarkeit gegeben sein.
Beansprucht die Schweiz Geltung im deutschen Rechtsraum , bedeutet dies , dass ein nationales Recht - hier der Schweis- ausstrahlen würde in einen anderen Rechtsraum. Das wäre nur möglich bei zwischenstaatlichen Abkommen, z.B. Doppelbesteuerung oder höherrangigen internationalem Recht- beides wohl nicht ersichtlich. Eine Beachtung im deutschen Rechtsraum darf aber nicht pauschal gefordert werden, dann könnte jede Bananenrepublik mit ihren unvollkommenen Gesetzen über die Grenzen hinweg Einfluss auf andere souveräne Rechtssysteme nehmen.
|