Konsum von Kinderpornografie im Internet soll strafbar werden2006 Die Fachstelle ECPAT Switzerland von Kinderschutz Schweiz befürwortet die FDP-MotionNicht nur der Download, sondern auch der vorsätzliche Konsum von Kinderpornografie soll strafbar werden. Das verlangt der Zuger Ständerat Rolf Schweiger (FDP/ZG) in einer Motion. Zur Begründung führt Schweiger an, es dürfte nicht sein, dass nur Konsumenten bestraft würden, welche das angeschaute Material auf ihrem Computer abspeichern und so im juristischen Sinn besitzen. Schweiger bezieht sich dabei auf den entsprechenden Artikel im Strafgesetzbuch, der lediglich den Erwerb und Besitz von Kinderpornografie, nicht aber den Konsum verbietet. Der Artikel reiche als Rechtsgrundlage nicht mehr aus, unterstrich auch die freisinnige Genfer Anwältin Sara Giardina vor den Medien. Technische Einrichtungen ermöglichten es heute, Kinderpornografisches zu konsumieren, ohne die Bilder auf den eigenen Computer herunterzuladen. Schon wer solche Bilder auch nur anschaue, verletze aber die Würde der für die Aufnahmen missbrauchten Kinder. Von Strafe ausgenommen bleiben soll laut der Motion der Konsum aus Fahrlässigkeit. Die zweite Stossrichtung von Schweigers Motion zielt auf den Schutz der Kinder vor dem Pornokonsum allgemein. Dazu will er die Internetanbieter verpflichten, ihren Kunden gratis Programme zur Verfügung zu stellen, mit denen pornografisches Material herausgefiltert werden kann. Kinder dürften ihre ersten Kontakte zur Sexualität nicht über harte Pornografie herstellen und Bilder anschauen, die sie noch nicht verarbeiten könnten, argumentierte Schweiger. Zudem will er die Internet-Hoster dazu verpflichten, ihre Server regelmässig auf illegale Daten zu scannen. Zum Schutz von surfenden Kindern sollen Internetanbieter verpflichtet werden, ihre Logbuchdateien statt sechs künftig zwölf Monate zu speichern, um den Strafverfolgungsbehördenlänger damit die Möglichkeit zu geben, längere Zeit auf wichtige Daten zugreifen zu können. Der Aufwand für Kontrollen und Überwachung werde von den Internetanbietern meist überschätzt, sagte Schweiger. Erhalte das Anliegen beim Staat Priorität, könne für Ermittlungen genügend Personal verfügbar gemacht werden. Ermittlungen müssten zentral geleitet, die Verfolgung einzelner Täter aber Sache der Kantone sein. (Quellen sda ) ECPAT Switzerland, die Fachstelle gegen Kinderpornografie von Kinderschutz Schweiz, teilt die Ansicht des Motionärs und spricht sich explizit dafür aus, auch den Konsum von Kinderpornografie unter Strafe zu stellen. Gerade der rapide steigende Konsum macht die Produktion von immer neuen Bildern zu einem lukrativen Geschäft für zahllose Akteure. Es ist auch hier die Nachfrage, welche das Angebot steuert. Wer also Kinderpornografie konsumiert, mach sich mitschuldig an der sexuellen Ausbeutung von missbrauchten Kindern und Jugendlichen. Deshalb ist es eine zentrale Aufgabe, den Konsum von Kinderpornografie unter Strafe zu stellen. Hier besteht eine Gesetzeslücke, die zu schliessen ist, denn hinter jedem Bild steckt ein Missbrauch, steckt ein Opfer, ein Kind. Jedes neue Bild zeigt ein Opfer zu viel! Français
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