- Ich halte das ARP wie geschrieben ebenfalls für sehr sinnvoll. Habe inzwischen recherchiert, Einzugsrecht wurde mit dem ARP zusammen beschlossen, war mir dahingehend unsicher, da die Aktien ja vorwiegend wegen den Wandelrechten zurückgekauft werden sollten (2018). Der Beschluss lautet aber: "Die persönlich haftende Gesellschafterin wird ermächtigt, [...] eigene Aktien der Gesellschaft bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder ? falls dieser Wert geringer ist ? des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben." Nach meinem Verständnis kann damit ohne neuen Beschluss auch kein neues ARP aufgelegt werden. Wenn die Aktien eingezogen werden, hält man zwar nicht mehr die 10%, hat aber bereits soviele Aktien zurückgekauft, wie gemäß Beschluss genehmigt. Bzw. genau genommen ca. 2 Millionen (da bereits vor dem Beschluss Aktien im Eigenbestand vorhanden waren), womit nach Einzug zumindest wieder ca. 1 Millionen offen wäre, folgt man meiner Textinterpretation. Wie gesagt, nach meinem Textverständnis, Juristen mögen das anders sehen.
- Divi: Das Argument mit Pulver für Käufe trockenhalten ist nur bedingt valide, da Aurelius nicht unbegrenzt viele Unternehmen gleichzeitig sanieren kann und derzeit bereits zahlreiche Portfoliounternehmen saniert. Die Kaufpreise sind idR nicht hoch, liquide Mittel ausreichend vorhanden. Gerade in dieser Zeit würde ich es als verheerendes Zeichen ansehen, wenn die Basisdividende einfach gestrichen wird. Eine 0-Runde kann ich mir daher kaum vorstellen, und auch 0 Cent bei der Partizipationsdividende könnten aufgrund Scandinavian Cosmetics und GHotel schwer vermittelbar sein - auch wenn man sich dann "lediglich" dazu entschließt, symbolische 0,25? Part.-Dividende auszuschütten, statt der erwartbaren 0,5 - 1 ?.
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