eine Möglichkeit müßte es eigentlich doch geben. Wenn nämlich der An- und Verkauf von Waves Teil der selbständigen Tätigkeit ist, dann sind die Ergebnisse dieses Handels Ergebnisse der sebstständigen Tätigkeit und damit mit den anderen Ergebnissen aus selbstständiger Tätigkeit verrechenbar.
Wenn also das Geld vom Geschäftskonto kommt und die selbstständige Tätigkeit so konzipiert ist, daß der Handel mit Waves dazu gehört, müßte es meiner Meinung nach klappen.
Nur so ein Gedanke.
Nebenbei: Die Aufteilung auf Einkunftsarten gehört zu den ganz üblen Aspekten unseres Steuersystems. Denn sie kann zu Ergebnissen führen, die dem Anspruch des GG ("Besteuerung nach Leistungsfähigkeit") deutlich widersprechen. Nämlich dann, wenn der Steuerpflichtige in einer Einkunftsart hohe Erträge, in einer anderen aber hohe Verluste hat.
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