An die IBS AG richtete ich gestern folgendes Schreiben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Aktionär der IBS AG, meine Aktionärsnummer ist die 2000010273.
Hiermit stelle ich folgenden Gegenantrag zu Punkt 5 (Wahl zum Aufsichtsrat) der Tagesordnung der Hauptversammlung der IBS AG am 28. Mai 2003:
Die Hauptversammlung möge beschliessen: Die Wahl von Frau Ingret Schröder in den Aufsichtsrat der IBS AG wird abgelehnt, da sie als Ehefrau des Vorstandsvorsitzenden Herrn Dr. Ing. Klaus-Jürgen Schröder selbst bei subjektiv bestem Willen nicht in der Lage ist, den Vorstand kritisch zu kontrollieren und bei Fehlverhalten desselben interesselos einzuschreiten. Diese familiäre Verquickung von Leitung (Ehemann) und Kontrolle (Ehefrau) bei einer Aktiengesellschaft wirkt nach den vielen Skandalen der letzten Jahre, besonders am Neuen Markt, mehr als deplaziert. Ich schlage stattdessen vor, eine unabhängige Person in den Aufsichtsrat zu wählen, die das Gebahren des Vorstands kritisch und von familiärem Interesse frei beaufsichtigen kann. Diese Voraussetzungen sehe ich in meiner eigenen Person gegeben: XY (Name), Bonn, M.A. Politologie, geb. xxxx. Ausgeübter Beruf: SAP R/3 Anwendungsberater bei der yyyy, in xy. Keine Vorstrafen oder Wirtschaftsdelikte.
So weit mein Gegenantrag. Ich darf hinzufügen: Familie Schröder besitzt 50,73 % der Aktien (Quelle: Wallstreetonline + Onvista), ein richtiger "Familienbetrieb" also.
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