Ich war heute mit meiner Einkommensteuererklärung 1999 auf dem Finanzamt. Bei der Einkunftsermittlung waren unter anderem sonstige Einkünfte aus Spekulationsgeschäften enthalten. Während der Durchsicht der Unterlagen habe ich mich u.a. auch über die Möglichkeit der Kontrolle des Finanzamtes bezüglich Spekulationsgeschäften mit dem Sachbearbeiter unterhalten. Die Aussage des Finanzbeamten war die, daß die Wahrscheinlichkeit der Feststellung von Spekulationsgeschäften relativ gering ist. Wenn etwas festgestellt wird, dann eher zufällig (z.b. Dividenden) oder aufgrund von Mitteilungen.
Informationen über Spekulationsgeschäfte, die Betriebsprüfer von Finanzämter bei Außenprüfungen von Banken zufällig erhalten, dürfen grundsätzlich nicht weitergegeben werden. Die Weitergabe von Informationen ist erst möglich, wenn der Verdacht auf Steuerhinterziehung bei einem Steuerpflichtigen besteht und aus diesem Grund die Überprüfung stattfindet.
Die Problematik, die sich bei Verkauf und anschließendem Kauf ergeben könnte, ist, daß das Finanzamt ggfls. einen Fall des § 42 AO (Mißbrauch der Vertragsgestaltung) darin sehen könnte. Ich persönlich vertrete ganz klar die Auffassung, wie es auch oben blub geschrieben hat, daß es machbar ist. Es kommt hierbei oft auf den Finanzbeamten an, mit dem man es zu tun hat. Weiter muß man sagen, daß die Wahrscheinlichkeit, daß bei einer Steuererklärung der Finanzbeamte einen sozusagen "durchleuchtet" eher gering ist, da, so ist es jedenfalls bei meinem Wohnsitzfinanzamt, immer weniger Beamte immer mehr Fälle bearbeiten müssen und daß heißt, wenn alles soweit plausibel ist, wird es schnell und vor allem ohne großartige Prüfung abgehackt.
Ach ja, kurz noch etwas zu den Werbungskosten, die ich anläßlich meiner Spekulationsgeschäfte erklärt und anerkannt bekommen habe: Zeichnungsgebühren von Neuemissionen (Nachweis) Limitgebühren (Nachweis) Zeitschrift "Börse Aktuell" (Nachweis) Telefon- und Internetkosten (pauschal)
Zur Frage von Malibu: Der Durchschnittspreis zählt, wenn beide innerhalb der Spekulationsfrist. Um nicht mit dem Durchschnittspreis zu rechnen, habe ich ein 2. Depot bei der selben Bank eröffnet, denn hier habe ich ganz klar die Möglichkeit, nachzuweisen, welche Aktie verkauft wurde.
Gruß MisterX
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