habe mir gerade mal die Seite der RA TilP angsehen und das ein wenig durchgelesen. Kann ich absolut nachvollziehen das die geschädigte Anleger vertreten und Schadensersatz fordern. Betrug und Bilanzfälschung haben in einer freien Markwirtschaft nichts zu suchen und das hat rein garnichts mit einer fehlerhaften Unternehmensentscheidung gemein, deren Risiko ein Aktionär zu tragen hätte. Was mich mal interessieren würde wäre der Punkt, wenn sich die Kläger durchsetzen aber im gleichen Atemzug die verklagte Firma Insolvenz anmeldet? Das heißt auf welchem Niveau will man eigentlich einen Vergleich aushandeln der nicht die Existenz des Beklagten bedroht. Ich habe so einen ähnlichen Fall mal mit einen Ebay Geschäft gehabt vor Jahren. Bin auf einen antiken Möbelkauf hereingefallen, Klage gewonnen aber Beklagte meldete dann Privatinsolvenz an und der Gerichtsvollzieher teilte meinen Anwälten mit, nach § schieß mich tod Sozialgesetzbuch keine pfändbare Habe und aus wars. Przess gewonnen, Titel in der Hand und Geld futsch...gut hab dann die ca. 4000 Euro in den Wind geschrieben...
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