Wenn ich sage was ich von den Laienausführungen in 247 halte, dann gilt das wieder als Provokation und wird gelöscht. Offenbar wurde die Wirksamkeit der allgegenwärtigen Werbung in diesem Thread dadurch beeinträchtigt.
Wie gesagt, es ist zu prüfen, ob zwischen den Parteien ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist. Entweder durch einzelvertragliche Vereinbarungen oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften. Dann sind die Einreden und Einwendungen abzuhandeln.
Jedenfalls waren frühere Ausführungen in WO, dass es sich um die Haftung aus einer Gesamtschuldnerschaft wegen Ausfall einer beteiligten "Scheinfirma" handeln würde, frei erfunden. Die Nichterfüllung des zugrundeliegenden Hauptvertrrages läuft im weitesten Sinne auf die Argumente aus, die schon Sapetro bei OPL246 brachte. So gesehen ist das zumindest mal ein positiver Fakt, auch wenn qualifizierte Neinsager unter den Schreibtischstrategen nun wieder einwenden werden, dass man das alles hätte vorher wissen müssen. Müssen, aber können?
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