gehört, dass es nicht strafbar sei, sondern völlig egel, wenn man aus Angeberei sich Dr. oder auch Professor nennt.
Also man könnte sich, ohne Weiteres, Visitenkarten drucken lassen. wie bei mir jetzt "Dr. Klaus_Dieter, vbzw . Dr. Gate4share unjd damit dann so in Geschäften und bei bekannten, in der Kneipe etc. angeben.
Und immer sich vorstellen mit "Dr. gate4share " ist mein Name.
Erst wenn man sich offizielle Vorteile damit verschafft, oder andere bewusst täuscht, dann wäre es verboben, Also wenn ich mich dann irgendwo bewerbe mit dem Dr. Titel.
Oder ein Arzt, der auf seinem praxisschild Dr. schreibt und keiner ist. Oder vielelicht auch, wenn ich mich als Vermögensberater ausgebe und sage ich sie "Dr" in Geldanlagedingen.........oder so.
Meint ihr das habe ich falsch verstanden?
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