Fr, 04.05.12 15:17
DGAP-Adhoc: First Sensor AG: Außerordentliche Hauptversammlung (deutsch)
First Sensor AG: Außerordentliche Hauptversammlung
First Sensor AG / Schlagwort(e): Rechtssache
04.05.2012 15:17
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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4. Mai 2012
Außerordentliche Hauptversammlung
Dem Vorstand der First Sensor AG ist heute ein schriftliches Verlangen des
Aktionärs Alegria Beteiligungsgesellschaft mbH c/o DPE Deutsche Private
Equity GmbH, München, gemäß § 122 Absatz 1 Aktiengesetz zugegangen, mit
welchem die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung gefordert
wird.
Auf der einzuberufenden außerordentlichen Hauptversammlung soll Beschluss
gefasst werden, alle drei, von den Aktionären der Gesellschaft gewählten
Aufsichtsratsmitglieder abzuwählen und durch drei Vertreter der Alegria
Beteiligungsgesellschaft mbH c/o DPE Deutsche Private Equity GmbH, München,
zu ersetzen.
Der Vorstand wird das Verlangen nun prüfen und dann über die Einberufung
einer außerordentlichen Hauptversammlung entscheiden.
First Sensor AG
Der Vorstand