2005 16:27 ABACHO AG: Mitteilung / Hinweis an unsere Aktionäre gemäß § 62 Abs. 2 und 3 UmwG ABACHO (Nachrichten) Neuss Mitteilung / Hinweis an unsere Aktionäre gemäß § 62 Abs. 2 und 3 UmwG Hiermit teilen wir gemäß § 62 Abs. 3 UmwG mit, dass die Endemann!! Unternehmensbeteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Neuss (Handelsregister Neuss, HRB 10596) als ?übertragende Gesellschaft? auf die ABACHO Aktiengesellschaft mit Sitz in Neuss (Handelsregister Neuss, HRB 9736) als ?übernehmende Gesellschaft? nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes verschmolzen werden soll. Dadurch überträgt die Endemann!! Unternehmensbeteiligungsgesellschaft mbH ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung der Gesellschaft ohne Abwicklung im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme auf die ABACHO AG. Die Verschmelzung erfolgt im Innenverhältnis mit Wirkung zum Beginn des 01.01.2005 (Verschmelzungsstichtag). Der Verschmelzung liegt die geprüfte Bilanz der übertragenden Gesellschaft zum 31.12.2004 als Schlussbilanz zu Grunde.
In den Geschäftsräumen der ABACHO AG, Gerhard-Hoehme-Allee 1, 41466 Neuss, können von den Aktionären während der üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden:
― Der Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen der ABACHO AG und der Endemann!! Unternehmensbeteiligungsgesellschaft mbH gemäß § 63 Abs. 1 Ziffer 1 UmwG. ― Die Jahresabschlüsse und Lageberichte der ABACHO AG und der Endemann!! Unternehmensbeteiligungsgesellschaft mbH für die letzten drei Geschäftsjahre gemäß § 63 Abs. 1 Ziffer 2 UmwG.
Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der bezeichneten Unterlagen erteilt.
Der Entwurf des Verschmelzungsvertrages wurde zum Handelsregister der ABACHO AG eingereicht.
Da sich das gesamte Stammkapital der Endemann!! Unternehmensbeteiligungsgesellschaft mbH in der Hand der ABACHO AG befindet, ist ein Verschmelzungsbeschluss zur Aufnahme der übertragenden Gesellschaft gemäß § 62 Abs. 1 S. 1 UmwG nicht erforderlich.
Die Aktionäre der ABACHO AG werden hiermit gemäß § 63 Abs. 3 S. 2, 1. HS, S. 3 UmwG auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hingewiesen. Danach gilt § 62 Abs. 1 S. 1 UmwG nicht, wenn Aktionäre der übernehmenden Gesellschaft, also der ABACHO AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Das Grundkapital der ABACHO AG beträgt 12.192.129,00 Euro.
Einberufungsverlangen gem. § 62 Abs. 2 UmwG sind an die ABACHO AG, Gerhard-Hoehme-Allee 1, 41466 Neuss, zu richten.
Die Anmeldung der Verschmelzung zum Handelsregister erfolgt frühestens einen Monat nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger. Einberufungsverlangen können bis zur bis zur Anmeldung der Verschmelzung zum Handelsregister gestellt werden.
Neuss, im Juni 2005
Der Vorstand
|