windot
: Jeder der sich am Eigentum oder der Gesundheit
anderer vergreift, sollte damit rechnen dürfen, dass so etwas nunmal passiert. Ich finde es auch nicht besonders mutig, wenn 5 junge Menschen einen 77 jährigen überfallen.
Und apropos Freunde und Familie, was haben diese unternommen, um diesen 16 jährigen von seinen kriminellen Handlungen abzuhalten?
"Es werde geprüft, ob der Jäger in Notwehr handelte und somit straffrei bleibe. Möglich sei aber auch, dass sich der Mann wegen Totschlags verantworten müsse.
Auch bei einem Schuss in den Rücken könne das Überfallopfer in Notwehr gehandelt habe, etwa wenn der Jugendliche sich gerade erst umgedreht habe, hieß es. Geprüft werde aber auch, ob der Schütze möglicherweise die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken überschritten habe. Auch dann würde der gehbehinderte Rentner straffrei ausgehen.
Für die Frage der Notwehr spielt den Angaben zufolge möglicherweise auch der gewaltsame Tod eines 51 Jahre alten Mannes im rund 50 Kilometer entfernten Oldendorf eine Rolle."
"Der Jugendliche aus Neumünster war der Polizei als Intensivtäter bekannt, dem zahlreiche Eigentumsdelikte, gefährliche Körperverletzung und Raub zur Last gelegt wurden."
Er ist anscheinend in seinem Garten überfallen worden, als er um 22 Uhr auf Krücken sich durch den Schnee zu seinem Hundezwinger gequält hat, weil die Hunde angeschlagen hatten.
nach der Beschwerde des Opferanwalts wegen "neuer Ermittlungsansätze". Schon merkwürdig...
"Wenige Tage nach dem Urteil stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen den Todesschützen ein. Der Rentner habe in Notwehr gehandelt, weil er sein Eigentum verteidigt habe, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Eine Anklage gegen den Rentner wurde deshalb nicht erhoben. Dass das Verfahren "sang- und klanglos eingestellt wird", hätten er und die Angehörigen des Opfers nicht verstanden, sagt Rechtsanwalt Hendrik Prahl. Die Täter seien ersichtlich am Flüchten gewesen, deshalb habe von ihnen keine Gefahr für Eigentum, Vermögen oder Leben gedroht.
"Selbst wenn es vorher eine Bedrohungssituation gewesen wäre, war sie zu diesem Zeitpunkt weg", sagt Prahl. Außerdem sei das Opfer in einer Körperhöhe von etwa 1,20 Meter getroffen worden. Es sei kein Warnschuss abgegeben und auch nicht auf die Beine gezielt worden, sagt Prahl.
Deshalb legte der Rechtsanwalt Beschwerde ein. Diese hat nun dazu geführt, dass die Staatsanwaltschaft wieder ermittelt. "Ich schließe nicht aus, dass die Ermittlungen Veranlassung geben, den komplizierten und schwierigen Sachverhalt einem Gericht zur Entscheidung zuzuführen", sagt Staatsanwalt Breas. Konkret bedeutet das, dass auch eine Anklage gegen den Rentner nicht mehr ausgeschlossen ist. Warum die Staatsanwaltschaft wieder ermittelt, verrät sie aus ermittlungstaktischen Gründen zum jetzigen Zeitpunkt allerdings nicht. Das kann auch Rechtsanwalt Prahl nicht sagen.
Er habe ergänzende Akteneinsicht beantragt, diese aber noch nicht bekommen. Sollte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen erneut einstellen, würde der Rechtsanwalt das Beschwerdeverfahren wieder aufnehmen. Die nächste Stufe wäre ein Antrag auf eine gerichtliche Entscheidung beim Oberlandesgericht Celle. Ergebnisse der erneuten Ermittlungen seien jedoch erst im nächsten Jahr zu erwarten, heißt es von der Staatsanwaltschaft." http://www.abendblatt.de/region/article2136701/...-keine-Notwehr.html
----------- Tja, kann ja so sagen, kann nichts dazu sagen, ob das sein kann, oder nicht.
Er hatte sein ganzes Leben noch vor sich. Wären sie doch in ein anderes Haus eingebrochen. Dann wär dieses Unglück nicht passiert. Ich kann mir auch gut vorstellen dass sich seine Freunde die ihm in der Tatnacht beiseite standen traumatisiert sind. Schlimm das Ganze.
Happy End
: Todesschütze zu Bewährungsstrafe verurteilt
2010 erschoss ein Rentner aus dem niedersächsischen Sittensen einen 16-Jährigen, der ihn zusammen mit vier Komplizen in seinem Haus überfallen hatte. Nun wurde der 81-Jährige wegen Totschlags zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Staatsanwalt und Verteidiger hatten zuletzt beide auf Freispruch plädiert. Der Nebenklägervertreter forderte jedoch eine Verurteilung wegen Totschlags.