..merkwürdig noch komisch. Eher ungewöhnlich.
Daher wäre hier eine Prüfung der Sach- und Rechtslage bzgl. des Verwaltungsverfahrensgesetzes interessant... schauen wir mal. ;-)
Es gibt Leute, die meinen, hier seit Jahren, es gäbe eine Chance für diese AG. Aber sie können es nicht belegen und das Gesetz sagt das Gegenteil aus, also Vorsicht.
Nachweislich ist bis heute weder ein Widerspruch noch ein Grund für einen Widerspruch zum Löschungsantrag des Gerichts bekannt geworden. TATSACHE !
Vlt. läßt sich ein Rechtsexperte, der hier zufällig oder nicht zufällig mitliest, mal ein, hier zu beschreiben, was die gängige Verwaltungspraxis in dem Fall dieser AG so vorsieht (HGB, Aktiengesetz, Börsenordnung) ?
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