Das wurde bereits hier im Thread behandelt.
Kein Wunder, das du so viele Fragen hast, die unbeantwortet scheinen... ;-)
D.h., du hast auch §394 FamFG nicht gelesen? Oha, habe ich gerade erst gepostet. #1533.
Das ist bitter. So entstehen überflüssige Fragen...
Aus §394 FamFG z.B.
(1) Das Erlöschen einer Firma ist gemäß § 31 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs von Amts wegen oder auf Antrag der berufsständischen Organe in das Handelsregister einzutragen
berufsständische Organe, IHK oder selbst das Finanzamt haben Interesse, ihre Rechte beim Unternehmen einzufordern. Ist ja auch logisch, oder?
Deshalb wird eine AG z.B. vor Durchsetzung der Rechte nicht gelöscht. Da könnte sogar noch ein Gerichtsverfahren dahinter stecken. Deshalb zöge sich eine Löschung aus dem Handelsregister auch hinaus...
Meine Meinung und Erfahrung.
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