Der Insolvenzverwalter tritt nicht für die Pflichten des Emittenten oder des Meldepflichtigen ein. Er haftet auch nicht dafür !
Falls jemand die falsche Person, z.B. den Insolvenzverwalter oder den Postboten, über seine Stimmrechte informiert und nicht, wie im Gesetz verankert, den Emittenten UND GLEICHZEITIG die BAFIN, ist das persönliches Pech wegen Unwissenheit. Sanktionen greifen bereits vermutlich...
(1) Wer durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent, 30 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent der Stimmrechte aus ihm gehörenden Aktien an einem Emittenten, für den die Bundesrepublik Deutschland der Herkunftsstaat ist, erreicht, überschreitet oder unterschreitet (Meldepflichtiger), hat dies unverzüglich dem Emittenten und gleichzeitig der Bundesanstalt, spätestens innerhalb von vier Handelstagen unter Beachtung von § 22 Abs. 1 und 2 mitzuteilen...
https://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__21.html
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