Ich dachte, um den geht es hier. Da steht zunächst mal z-B.: " Familienfehden, Ehrverletzungen, Grundstücks- und Geldstreitigkeiten sowie Revierkämpfe in der organisierten Kriminalität werden intern geregelt."
Darauf bezog sich meine Nr. 89. Speziell auf Letzteres. Seit wann gehen Krimninelle (egal welchen Glaubens), wenn sie sich um die Beute streiten, vor den Kadi?
Außerdem will niemand dulden, dass sich ein mit unserem Rechtssystem konkurrierendes Parallelrechtssystem nach eigenen Regeln bildet. Von "Duldung" steht da nix, sondern davon, dass man letztlich keine Handhabe dagegen hat. Das ist nachvollziehbar.
Bei Familienfehden, Ehrverletzungen, Grundstücks- und Geldstreitigkeiten" handelt es sich um zivile Streitigkeiten, die vom Strafrecht gar nicht erfasst sind. Dafür gelten im NICHTEINIGUNGSFALL bestimmte zivilrechtliche Rechtsvorschriften, gemäß denen ein Richter entscheidet. Allerdings nur, wenn er angerufen wird. Es steht aber jedem frei, sich mit seinem Widerpart außergerichtlich zu einigen. Das wird übrigens in der Regel als die bessere Lösung angesehen. Wie diese Einigung zustandekommt, ob frei vereinbart, mittels Schlichter oder Mediator interessiert das Rechtssystem nicht. Auch nicht die Maßstäbe, nach denen diese Einigung zustandekommt. Erst wenn einer unzufrieden damit ist und das Gericht anruft, wird das Ganze justiziabel.
Problematisch wird es also erst, wenn man quasi sich unter Druck gesetzt wird - womöglich unter Gewaltandrohung - auf seine Rechte, die man einklagen könnte, zu verzichten. Oder wenn unter (versteckter) Gewaltandrohung (wie bei dem Unfallbeispiel im Artikel) mehr "rausgeholt" wird (die ominösen Kamele), als einem nach unserem Recht zusteht.
Das Problem ist: Wie will man dem rechtlich beikommen? Wo kein Kläger, da kein Richter. Es geht also nicht um "Duldung", sondern darum, dass man dem Problem mit polizeilichen oder rechtsstaatlichen Mitteln nur schwer beikommt.
Mit dem hier vorgeschlagenen Generalverdacht/verdikt: "Alle Mhallami-Kurden sind eh kriminell" kann unser Rechtssystem nichts anfangen - mit Recht. Man muss schon handfeste Beweise gegen konkrete Personen vorweisen können, um zu einer Klage zu kommen. Das ist in mafiösen Gewalt-Strukturen - seien sie "muslimisch", italienisch, kurdisch oder russisch - immer sehr schwierig.
Manchmal muss man - um des Rechtsstaates willen - mit Problemen leben, die sowohl rechtlich als auch polizeilich sehr schwierig zu handhaben sind. ----------- Vegetarier aller Länder verneigt euch! ONE BIG ONION!
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