ACHTUNG REESPLITT 1:2 = halbierung des Aktienbestands Ich denke das sich der Kurs der Aktie nach dem Reesplitt wieder bei 80 Cent und darunter einpendeln wird, da ein optisch höherer Preis vom Anleger meist nicht angenommen wird . Es ist schon komisch, das man mittels eines Reesplitts versucht den Aktienkurs optisch über 1 Euro zu hieven, (durch den Reesplitt rechne ich mit einem erheblichen Kursverlust von 50% und mehr) um dann dem Anleger mit einer erneuten KE (Bettelaktion) die Aktien aus der alten KE für 1 Euro zu verkaufen. Halten die uns für doof Ich denke das Codon durch den Reesplitt das Vertrauen der Anleger gänzlich verliert. Das Vertrauen war schon vor der letzten KE bei den Anlegern nicht sonderlich groß, sonst wäre die KE nicht geflopt.. Sehen uns bei der HV 7. Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals Die Gesellschaft benötigt 7. Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals Die Gesellschaft benötigt zusätzliches Kapital zur Deckung ihres Finanzbedarfs. ( Schon wiiiieder) Die Erfahrungen mit der am 30. März 2011 beschlossenen Erhöhung des Grundkapitals haben gezeigt, dass viele Anleger davon Abstand nehmen, neue Aktien zum geringsten gesetzlich zulässigen Ausgabebetrag zu zeichnen, wenn sich der Börsenkurs der Aktie in der Nähe des Ausgabebetrags entwickelt oder gar deutlich unter dem Ausgabebetrag liegt. Dieses Hindernis könnte überwunden werden, wenn sich der Aktienkurs in Folge der Verringerung der Zahl der Aktien erhöhen würde. Das wäre im Falle einer 80 Cent. vereinfachten Herabsetzung des Grundkapitals zu erwarten, da sich das Vermögen der Gesellschaft und ihre Zukunftschancen auf eine kleinere Zahl von Aktien verteilen würden. Vorstand und Aufsichtsrat sind daher der Ansicht, dass eine Herabsetzung des Grundkapitals im Interesse der Gesellschaft liegt. Der Anteil des einzelnen Aktionärs am Kapital der Gesellschaft verändert sich durch die Herabsetzung des Grundkapitals - abgesehen von etwaigen Spitzenbeträgen - nicht. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen: a) Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 14.217.168,00, eingeteilt in 14.217.168 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Aktie wird im Verhältnis von 2:1 um EUR 7.108.584,00 auf EUR 7.108.584,00, eingeteilt in 7.108.584 auf den Inhaber lautende Stückaktien, herabgesetzt. www.ad-hoc-news.de/...kanntmachung-der-einberufung--/de/News/22177984 Danke an Lemming711 das ich von der Diskussion wegen meiner kritischen Beiträge ausgeschlossen wurde. Quo vadis? Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten (…) Eine Zensur findet nicht statt. Die Bedeutung dieses Grundrechtes wurde vom Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung konkretisiert und unterstrichen. So heißt es in dem Lüth-Urteil von 1958: „Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt. Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend.“ (BVerfGE 7, 198 (208) – Lüth).
|