Auszug "Das Grundkapital der GxP German Properties AG soll nach §§ 222 ff. AktG herabgesetzt werden, um einen Teil des Grundkapitals in die Kapitalrücklage der Gesellschaft einzustellen. Die Herabsetzung bewirkt als bilanzielle Maßnahme eine Umbuchung auf der Passivseite der Handelsbilanz der GxP German Properties AG vom ?Gezeichneten Kapital? in die nicht ausschüttungsfähige ?Kapitalrücklage?. Es erfolgt keine Ausschüttung an Aktionäre. Der Wert der Gesellschaft und die Höhe des Eigenkapitals bleiben unverändert. Nach der Einziehung von sechs Aktien auf Grundlage des Beschlusses unter Tagesordnungspunkt 8 soll auf Grundlage des Beschlusses unter diesem Tagesordnungspunkt 9 die Anzahl der ausgegebenen Stückaktien durch Zusammenlegung von Stückaktien im Verhältnis 8 zu 1 von 69.304.568 auf 8.663.071 reduziert werden. Die Ausgabe von neuen Aktien ist nur zulässig, wenn sie zu einem Wert erfolgt, der mindestens dem anteiligen Betrag der Aktie am Grundkapital von EUR 1,00 entspricht. Die unter diesem Tagesordnungspunkt 9 zu beschließende Maßnahme erfolgt auch mit der Erwartung und zu dem Zweck, dass der Börsenkurs der Aktien nach Durchführung der Kapitalherabsetzung den geringsten anteiligen Betrag des Grundkapitals je Stückaktie dauerhaft übersteigt und um damit etwaige zukünftige Kapitalerhöhungen zu ermöglichen."
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