der "cash" der caatoosee ist im g r u n d kapital der muttergesellschaft gebunden (grundkapital 1 € je aktie vor kapitalherabsetzung, 0,50 € je aktie nach einer kapitalherabsetzung 2:1), so dass mir eine kapitalherabsetzung im verhältnis 4:1 auch lieber wäre, um an das (auch nach einer kapitalherabsetzung 2:1 noch überdimensionierte) grundkapital heranzukommen
im wege der v e r e i n f a c h t e n kapitalherabsetzung 2:1 lässt sich nur der (historisch gewachsene) bilanzverlust wegfertigen und nur dazu ist die meldung von gestern ergangen
eine kapitalherabsetzung d a r ü b e r h i n a u s (z.B. 4:1) könnte nur im wege einer o r d e n t l i c h e n kapitalherabsetzung nach §§ 222 bis 228 AktG durchgeführt werden - darüber ist noch k e i n e entscheidung gefallen, da es dafür noch zu früh ist
wenn die HV heransteht, könnte durchaus eine k o m b i n a t i o n aus vereinfachter und ordentlicher kapitalherabsetzung vorgeschlagen werden der vorstand steht im wort: "Der mögliche Zufluss an Liquidität bei der caatoosee ag und die insgesamt gute Ausstattung der caatoosee ag mit Eigenkapital gibt dem Vorstand, abhängig von der weiteren Entwicklung des Geschäfts, berechtigten Anlass zu der Hoffnung, der HV der caatoosee ag in näherer Zukunft eine Ausschüttung an die Aktionäre vorschlagen zu können und die Aktionäre damit an dem Erfolg der Verkaufsbemühungen zu beteiligen", http://www.caatoosee.com/fileadmin/caatoosee/...sbericht-final_01.pdf , Seite 37 Mitte des Vorstandsberichts vom 15.01.2010
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