Landesregierung verbietet private Wetten im Internet Schutz für Lotto: Sport-Tipps sind in Sachsen-Anhalt nur bei «Oddset» erlaubt VON Kai Gauselmann, 04.04.05, 22:16h, aktualisiert 05.04.05, 08:05h Magdeburg/MZ. Sachsen-Anhalt geht gegen private Sportwetten im Internet vor. Das Landesverwaltungsamt Halle hat fünf Anbietern untersagt, Wetten aus dem Landesgebiet anzunehmen. Auch dürfen Menschen, die sich im Land aufhalten, nicht bei den Privaten wetten. Beides wird nun als illegales Glücksspiel geahndet. Die Landesregierung schützt mit dem Verbot die Lotto-Toto-Gesellschaft Sachsen-Anhalt. Nur die Lotto-Gesellschaft hat vom Land eine Lizenz für Glücksspiele. Von dem Verbot sind die Anbieter " Betandwin" , " Wettbüro Goldesel" , " Sportwetten Gera" , " Deutsche Sportwettengesellschaft" und " Digibet" betroffen. Mit Sportwetten wird nach Angaben der Lotto-Toto-Gesellschaft bundesweit eine Milliarde Euro Umsatz jährlich gemacht. Legal im Internet wetten darf man demnach nur über den Anbieter der Lotto-Toto-Gesellschaft, bei " Oddset" . Die Lotto-Gesellschaft hält nicht nur die Glücksspiel-Lizenz für das Internet, sondern auch für andere Glücksspiele, wie zum Beispiel für das klassische Zahlenlotto " 6 aus 49" . Dem Landeshaushalt flossen alleine 2002 durch die Lotto-Gesellschaft 32,2 Millionen Euro an Lotteriesteuer zu. Die privaten Anbieter hingegen arbeiteten ohne Landeserlaubnis, sondern auf Grundlage einer ehemaligen DDR-Lizenz, die sie kurz vor der Wende erhielten. Sie zahlen auch nicht an das Land Sachsen-Anhalt. " Die privaten Anbieter müssen jetzt den Zugang aus Sachsen-Anhalt heraus unterbinden" , sagte Achim Kühne, Referatsleiter beim Landesverwaltungsamt. Zuwiderhandlungen gelten als Straftat und würden mit Geld- oder sogar Haftstrafen bis zu zwölf oder - im Fall der Wettenden - mit bis zu sechs Monaten geahndet. Die privaten Wettanbieter hatten gegen das vom Landesverwaltungsamt ausgesprochene Verbot vor dem Verwaltungsgericht Halle geklagt und Recht bekommen. Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg hat jetzt aber in einem Eilverfahren die Entscheidung aufgehoben und das Verbot bestätigt. " Wir begrüßen die Entscheidung" , sagte Ute Semkat, Sprecherin von Lotto-Toto. Ein ähnliches Verbot gebe es bereits in Bayern. Die privaten Anbieter wollen das Verbot nicht einfach hinnehmen und setzen jetzt auf das Bundesverfassungsgericht, das voraussichtlich im Sommer über Internet-Wetten entscheidet. " Wir setzen uns zur Wehr" , sagte Andreas Pietsch, Geschäftsführer bei " Sportwetten Gera" . Er kritisiert das Magdeburger OVG-Urteil als " staatstragend" . " Sachsen-Anhalt versucht uns zurück zu drängen" , so Pietsch. Der Wettanbieter will das Verbot zunächst durch spezielle Hinweise und ein Registrierungsverfahren einhalten.
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