SEATTLE, 21. August 2017 - WMIH Corp. (Nasdaq: WMIH) (das "Unternehmen") gab heute bekannt, dass der Finanzausschuss des Verwaltungsrats des Unternehmens Keefe, Bruyette & Woods beauftragt hat, im Zusammenhang mit dem Mandat des Finanzausschusses, die Kapitalstruktur des Unternehmens und mögliche Finanzierungsalternativen zu überprüfen, bestimmte Finanzberatungsleistungen zu erbringen.
Steve Scheiwe, Vorstandsvorsitzender des Unternehmens und Vorsitzender des Finanzausschusses, sagte:"Wir sind weiterhin bestrebt, eine Akquisitionstransaktion durchzuführen und unseren Aktionären einen Mehrwert zu bieten. Wir sind uns jedoch bewusst, dass die Vorzugsaktien der Serie B der Gesellschaft am 5. Januar 2018 rückzahlbar sind, wenn wir vor diesem Datum keine qualifizierte Akquisition vollzogen oder eine definitive Vereinbarung zur Durchführung abgeschlossen haben. Dementsprechend haben wir den Finanzausschuss gebildet, der sich ausschließlich aus unabhängigen Verwaltungsratsmitgliedern zusammensetzt, um mögliche Finanzierungs- und Refinanzierungsalternativen, einschließlich der möglichen Umstrukturierung oder Refinanzierung der Vorzugsaktien der Serie B, zu prüfen.
Es kann nicht garantiert werden, dass irgendeine Transaktion, einschließlich einer Refinanzierung der Vorzugsaktien der Serie B, oder wenn ja, zu welchen Bedingungen stattfinden wird. Es gibt keinen festen Zeitplan für die Prüfung durch den Finanzausschuss, und das Unternehmen beabsichtigt nicht, Aktualisierungen vorzulegen, es sei denn, oder bis es feststellt, dass eine weitere Offenlegung angemessen oder notwendig ist.
Diese Pressemitteilung enthält "zukunftsgerichtete Aussagen" im Sinne des Private Securities Litigation Reform Act von 1995, Abschnitt 27A des Securities Act von 1933 und Abschnitt 21E des Securities Exchange Act von 1934 in der jeweils gültigen Fassung. Alle Aussagen, die sich nicht auf historische Tatsachen beziehen, die in dieser Pressemitteilung enthalten sind und sich auf Aktivitäten, Ereignisse, Bedingungen oder Entwicklungen beziehen, die wir in der Zukunft erwarten, glauben oder antizipieren, sind zukunftsgerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen geben unsere gegenwärtigen Erwartungen und Prognosen in Bezug auf unsere Finanzlage, unsere Geschäftsergebnisse, Pläne, Ziele, zukünftigen Leistungen und unser Geschäft wieder. Diese Aussagen lassen sich daran erkennen, dass sie sich nicht ausschließlich auf historische oder aktuelle Sachverhalte beziehen. Zukunftsgerichtete Aussagen können die Wörter "antizipieren","schätzen","erwarten","projizieren","beabsichtigen","planen","glauben","strategie","zukunftsgerichtet","Opportunity","können","sollten","werden","würden","werden","werden","werden","werden","werden","werden wahrscheinlich resultieren" und ähnliche Ausdrücke enthalten. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen beinhalten Risiken und Ungewissheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ereignisse, Ergebnisse oder Leistungen wesentlich von den in diesen Aussagen genannten abweichen. Einige dieser Risiken werden im letzten Geschäftsbericht der Gesellschaft in Form 10-K und den nachfolgenden Quartalsberichten in Form 10-Q bzw. im aktuellen Bericht in Form 8-K identifiziert und unter "Risikofaktoren" erläutert. Diese Risikofaktoren sind bei der Festlegung zukünftiger Ergebnisse zu berücksichtigen und sollten in ihrer Gesamtheit überprüft werden. Diese in die Zukunft gerichteten Aussagen werden in gutem Glauben ausgedrückt, und wir glauben, dass es dafür eine angemessene Grundlage gibt. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass die in diesen zukunftsgerichteten Aussagen genannten Ereignisse, Ergebnisse oder Trends eintreten oder erreicht werden. Zukunftsgerichtete Aussagen beziehen sich nur auf den Tag, an dem sie gemacht werden, und wir verpflichten uns nicht, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
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