Nun ist es aber so, dass das Recht einen Plan beim Gericht vorzulegen nicht jedem zusteht. Dieses sogenannte Initiativrecht haben lediglich der Schuldner und der Insolvenzverwalter inne. Gläubiger können keinen Insolvenzplan vorlegen. Jedoch können sie in der Gläubigerversammlung darüber abstimmen, ob ein Insolvenzplan vom Verwalter entwickelt und vorgelegt werden soll. Wird der Insolvenzplan durch den Insolvenzverwalter erstellt und vorgelegt, muss der Schuldner selbstverständlich damit einverstanden sein, da es ja keinen Sinn macht das Unternehmen mit dem Schuldner fortzuführen, wenn dieser gar nicht möchte.