Es schon ein Armutszeugnis für Deutschland wenn man betrachtet, wie hier in einem Diskussionsforum miteinander umgegangen wird.
Um euch ein bisschen der Wahrheit näher zu bringen:Das Bundesverfassungsgericht hat heute nur den ?Eilantrag? von Bayern und Sachsen abgelehnt.
Das bedeutet, dass es in der Sache selbst
nicht entschieden hat, sondern nur die Eilbedürftigkeit verneint hat.
Die eigentliche Entscheidung zur Zulassung des Antrags auf Verfassungswidrigkeit steht noch aus.
Das bedeutet für alle gegner:
Es besteht noch Hoffnung!
hoffentlich wird jetzt keinem Schlecht!
Der Hintergrund für den Gesetzentwurf:Als kleiner Erklärung für euch hobbysozialpsychologische Politologen! *g*
Der Schutz des schwächeren Partner in einer Beziehung sollte gewährleistet sein, denn es ist nicht einzusehen, dass die Frau in einer Ehe bei Haupttätigkeit Hausfrau, bessergestellt sein soll als ihr Pendant in einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft. Dies beruht ganz simpel auf dem Gleichberechtigungsgrundsatz der im Verfassungsrang sogar vor dem Schutz der Ehe steht. Aufgrund dessen ist heute auch möglich, eine Vergewaltigung in der Ehe zu bejahen, da die Gleichberechtigung beider Partner an oberster Stelle steht. Und diese Rechtsauffassung ist nämlich, wenn auch offensichtlich, noch relativ jung.
(Wenn jemand die komplette Entscheidungsfindung haben möchte suche ich sie euch heraus.)
Zu den Themen Stolz und Toleranz sage ich nur, bitte lest zuerst die alten Threads noch mal durch und wenn diese nicht abschließend waren, dann macht bitte dort weiter und fangt nicht noch mal von vorne an.
Gruß Borgling